Auf einen Blick

Bremen bringt neues Wahlrecht auf den Weg

Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie – denn sie ermöglichen politische Teilhabe. Wir sind der Meinung: Diese Teilhabemöglichkeit sollten alle Menschen haben, die bei und mit uns leben. Es gibt für uns keinen Grund, sie von dieser Mitgestaltungsmöglichkeit auszuschließen.

 

Genau das ist aber bislang der Fall: In unserem Bundesland leben rund 80.000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Sie haben hier ihren Lebensmittelpunkt, gründen Familien, schicken ihre Kinder zur Schule, zahlen Steuern und sind genau wie ihre Nachbarn mit deutschem Pass von allen politischen Entscheidungen betroffen. Dennoch sind ihre Möglichkeiten, auch an der Wahlurne mitzubestimmen bislang begrenzt oder sogar gar nicht vorhanden. Die Folge: Mit dem geltenden Wahlrecht schließen wir derzeit zehn Prozent der erwachsenen Bremerinnen und Bremer von der politischen Teilhabe aus. Das wollen wir ändern. Denn für uns gilt: Wer in unseren Städten und Gemeinden lebt, soll auch das Recht haben mitzuentscheiden. Anfang 2012 hat die Bürgerschaft daher auf Initiative der SPD-Fraktion den Ausschuss zur Ausweitung des Wahlrechts gegründet. Dessen Ergebnis soll nun Grundlage für eine Gesetzesänderung sein.

Mehr Teilhabe ermöglichen

Konkret: Bei den Wahlen für die Stadtteilbeiräte sollen künftig auch Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Mehr Mitbestimmungsrechte sollen auch EU-Bürger und –Bürgerinnen, die in Bremen leben, erhalten: Bislang könne dies zwar die Beiräte, die Stadtbürgerschaft oder die Stadtverordnetenversammlung wählen – nicht aber über die Zusammensetzung des Landtags mitbestimmen. Mit unserer Ausweitung des Wahlrechts, soll aber auch diese – für viele kaum nachzuvollziehende Unterteilung fallen.
Warum wir für diese Erweiterung des Wahlrechts sind? Aus einem einfachen und einleuchtenden Grund: Wir halten es schlicht nicht für gerechtfertigt, dass Menschen die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, zwar von allen politischen Entscheidungen direkt betroffen sind, aber an der Wahlurne nicht eingreifen können.

Die rechtliche Situation

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung nimmt Bremen eine Vorreiterrolle rein. Einen vergleichbaren Vorstoß, das Ausländerwahlrecht zu ändern, gab es zuletzt vor gut 20 Jahren in Schleswig-Holstein. Dem schob allerdings 1990 das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor: Das Wahlrecht sei unmittelbar an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt, hieß es damals zusammengefasst aus Karlsruhe. Was sich seit damals geändert hat?  Schon einige Jahre später war die Entscheidung der Verfassungsrichter teilweise überholt. Denn mit dem Maastricht-Vertrag von 1993 haben die EU-Länder ein kommunales Wahlrecht für alle EU-Bürger in allen EU-Staaten eingeführt – ohne, dass das Bundesverfassungsgericht ein Veto einlegte. Menschen ohne EU-Pass können mittlerweile auch darüber hinaus in vielfältiger Weise wählen, ohne dass ihre Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt: Bei den Sozialwahlen, bei  Betriebsratswahlen, bei Wahlen der Arbeitnehmer-, der Handels- und der Handwerkskammer oder in Vereinen, Parteien und den Gewerkschaften spielt die Herkunft keinerlei Rolle. Lediglich bei Kommunal, Landes- und Bundestagswahlen wird immer noch zwischen deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgern und Drittstaatlern unterscheiden.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes

Nach der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft zu der vorgesehenen Erweiterung des Wahlrechts in erster Lesung, sollte zunächst der Bremer Staatsgerichtshof die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung überprüfen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht einschalten. In Folge dessen erhob der Staatsgerichtshof Einwände und kippte den Gesetzesentwurf, der EU-Ausländern in Bremen erstmals die Teilnahme an Landtagswahlen ermöglicht hätte, Anfang des Jahres 2014. Begründung: Das Wahlrecht könne nur durch eine Änderung des Grundgesetzes ausgeweitet werden.

Der weitere Weg …

Trotz dieses Urteils sind wir weiterhin davon überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben und werden uns auch zukünftig für eine Änderung des Wahlrechts engagieren. Dafür suchen wir auf allen Ebenen nach Lösungen. Unsere Gesellschaft ist bunter geworden. Daher ist es einfach an der Zeit, sich dieser Realität auch mit einer Ausweitung des Wahlrechtes zu stellen – und genau das wollen wir tun.