Auf einen Blick

Diskussion über ein zeitgemäßes Bestattungsrecht

Darf die Urne auf den Kaminsims?

09.01.2013, 19 Uhr, Haus der Bürgerschaft (Raum 416), Am Markt 20, 28195 Bremen

Beim Abschied von einem geliebten Menschen gibt es kein Richtig oder Falsch – Trauer ist ein sehr individueller Prozess.

Aber wie individuell sind die Bestattungsformen? Bislang gelten dabei klare Grenzen: So sieht das Bremische Bestattungsgesetz nach wie vor einen Friedhofszwang für Urnen vor. Eine Ausnahme davon bildet lediglich die Seebestattung. Für Angehörige, die die Asche von Verstorbenen allerdings zu Hause aufbewahren oder an einem Ort ihrer Wahl verstreuen möchten, gibt es dazu keine legale Möglichkeit, sondern nur den illegalen „Umweg“ über ausländische Krematorien.

Ist das geltende Bestattungsrecht also noch zeitgemäß?

Die Meinungen darüber gehen weit auseinander – und sowohl Gegner als auch Befürworter der aktuellen Regelungen haben gute Argumente. Habe ein Verstorbener den Wunsch geäußert, dass seine Asche bei Angehörigen aufbewahrt wird, sei dieser Wunsch zu respektieren, heißt es von den Friedhofszwang-Kritikern. Sie führen zudem an, dass etwa in der Schweiz, England, Spanien oder in den Niederlanden längst entsprechende Regeln gelten – was keineswegs zu einem pietätlosen Umgang mit der Asche Verstorbener geführt habe.

Genau das allerdings befürchtet die Gegenseite: Könne die Asche von Angehörigen künftig Zuhause aufbewahrt werden, bleibe unklar, ob die Urne nicht irgendwann – wenn etwa die Angehörigen selbst versterben – buchstäblich auf dem Müll lande. Zudem bestehe die Gefahr, dass finanziell schlechter gestellte Familien letztlich zu der kostengünstigeren Variante der „Zuhause-Bestattung“ gezwungen werden könnten.

Soll das geltende Gesetz geändert oder beibehalten werden? Genau darüber wollen wir mit Ihnen und gemeinsam mit Vertretern verschiedener Religionen, Bestattern sowie Gegnern und Befürwortern des Friedhofszwangs unter dem Titel „Darf die Urne auf den Kaminsims?“ diskutieren.