Auf einen Blick

Leerstand und Zweckentfremdungen beenden!

Bremen wächst. Um für diese positive Entwicklung die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, braucht es in erster Linie eine Verstärkung des Wohnungsbaus. Dieser ist in den vergangenen fünf Jahren mit erheblichen Anstrengungen intensiviert worden und auch im Doppelhaushalt 18/19 sind hierfür wieder zusätzliche Mittel eingestellt worden. „Neben dem Neubau geht es uns auch darum bestehenden Wohnraum zu schützen: Jede und jeder kennt in seinem Quartier oft seit Jahren leerstehende Immobilien und Wohnungen – und das in einer Zeit, in der der Bedarf nach Wohnraum immer mehr anwächst“, sagt der Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. „Leerstehende Immobilien werden dem Wohnungsmarkt entzogen und verknappen dadurch das Angebot zusätzlich.”

Daneben verknappe auch die zunehmende Umwandlung von Wohnraum zu Beherbergungszwecken das Angebot an Mietwohnungen zusätzlich und sorge mit für steigende Mieten. Zudem entwickelten sich profitable Geschäftsmodelle: „Statt Wohnungen regulär zu vermieten, ist es  weitaus lukrativer tageweise Gäste zu beherbergen. Heute setzen sogar bereits Immobilienunternehmen auf dieses Geschäftsmodell, in dem sie Mietshäuser erwerben und zu Ferienwohnungen umbauen“, sagt der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jürgen Pohlmann.

„Ungenutzte, leerstehende oder zu Beherbergungszwecken genutzte Wohnungen auf der einen – zunehmender Wohnungsmangel auf der anderen Seite: Diesen Widerspruch können wir im öffentlichen Interesse nicht mehr hinnehmen und wollen mit dem Wohnraumschutzgesetz deshalb ein Instrument schaffen, um die Eigentümer dazu anzuhalten, ihre Wohnungen tatsächlich auch dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen“, so Tschöpe.

„Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern.“ – Artikel 14 Absatz 1 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen