Auf einen Blick

Notfallversorgung im Land Bremen verbessern

Um überfüllte Notaufnahmen zu entlasten, sollen künftig einheitliche Anlaufstellen für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten geschaffen werden.

In der Theorie ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung für nicht lebensbedrohende gesundheitliche Beschwerden nachts oder am Wochenende zuständig. Der präklinische Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind rund um die Uhr für lebensbedrohende Notfallsituationen zuständig.

Für viele Patientinnen und Patienten sind die Zuständigkeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Praxen und der Pflicht, die Bereitschaftsversorgung außerhalb üblicher Praxissprechzeiten in Ambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigung sicherzustellen, und die Aufgaben der Krankenhäuser mit ihren medizinischen Notaufnahmen zur anschließenden stationären Versorgung völlig unklar. Das zeigen überfüllte Notaufnahmen an Krankenhäusern auch im Bundesland Bremen.

Für die ambulante Notfallversorgung schreibt das Krankenhausstrukturgesetz eine verpflichtende Zusammenarbeit von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern vor, etwa durch Ansiedlung von sogenannten Portalpraxen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen demnach zur Sicherstellung der Bereitschaftsdienste außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entweder vertragsärztliche Bereitschaftsdienstpraxen in oder an den Krankenhäusern als erste Anlaufstelle für die ambulanten Patientinnen und Patienten errichten oder die Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden.

Da es insbesondere bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten vermehrt zu langen Wartezeiten kommt, suchen immer mehr Patientinnen und Patienten eine Klinik auf, obwohl keine lebensbedrohende Notfallsituation vorliegt. Dieses Verhalten führt das ambulante Notfallversorgungssystem an die Belastungsgrenze.

Deutlich ist: Die ambulante Bereitschafts- und Notfallversorgung funktioniert in vielen Regionen unkoordiniert oder nur mangelhaft. In Bremen ist sie vergleichsweise gut aufgestellt, dennoch kennen viele Menschen das Angebot nicht und auch aufwändige Kampagnen scheinen dies nur im geringen Umfang zu ändern. Deshalb ist es dringend notwendig, dass Reformvorschläge für eine optimierte ambulante Notfallversorgung erarbeitet werden. Dafür ist es erforderlich, dass auf klarer gesetzlicher Grundlage zukünftig die ambulante und stationäre Notfallversorgung zentral unter einem gemeinsamen Dach organisiert werden muss. Dazu gehört, dass alle medizinischen Hilfsgesuche in einer qualifizierten integrierten Notruf-Leitstelle entgegengenommen werden. Die Aufteilung in zwei Sektoren ist überflüssig und nachteilig für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Deshalb soll der Bremer Senat sich auf Bundesebene für die Schaffung einheitlicher Anlaufstellen für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten als integrierte Notfallzentren einsetzen. Diese sollten an oder in einem Krankenhaus angesiedelt sein und rund um die Uhr für die Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Trägerschaft und Kooperationsform der integrierten Notfallzentren ist flexibel auszugestalten, so dass sie durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser selbst, aber auch durch Kommunen und Ärztenetzwerke betrieben werden können