ECHTE BETEILIGUNG!
Am Ende wollen auch wir Ihre Stimme
… aber Sie sollen sie an der Wahlurne nicht abgeben.
Denn wir wollen die eigentlichen Experten mit ins Boot holen. Nämlich die Menschen vor Ort. Auch gerade dann, wenn zum Beispiel Bauprojekte für Konflikte sorgen. Denn uns ist bewusst: Viele Dinge sehen von den Schreibtischen der Behörden aus betrachtet anders aus als direkt vor Ort. So wollen wir künftig bei der Planung von öffentlichen Einrichtungen – vom Kindergarten bis zum Seniorentreff – auch die späteren Nutzer beteiligen. Zudem setzen wir uns für eine generelle Mitbestimmungs-Regelung ein: Bei allen Projekten, in die Steuergelder fließen, sollen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger verbindlich vorgeschrieben werden. Wenn es um das Eigentum der Steuerzahler geht, ist dies in vielen Fällen schon vorgeschrieben. Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die Bürgerschaft die „Privatisierungsbremse” beschlossen. Das heißt: Sollen öffentliche Unternehmen wie die Gewoba oder die BSAG verkauft werden können, muss es vorher einen Volksentscheid geben. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist ein Beschluss der Bürgerschaft mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Hürden für Bürgeranträge gesenkt
Zudem haben wir die Hürden für Bürgeranträge gesenkt. Bremerinnen und Bremer können auf diese Weise dafür sorgen, dass die Themen, die Ihnen unter den Nägeln brennen, auf die Tagesordnung der Bürgerschaft zu bringen. Bislang mussten dafür rund 13000 Unterschriften gesammelt werden – heute genügen 5000 Unterschriften für Bürgeranträge auf Landesebene und 4000 für eine Behandlung in der Stadtbürgerschaft. Zudem gehen wir neue Wege, um Bürgerbeteiligung weiter zu vereinfachen: Neben dem klassischen Weg der Unterschriftensammlung auf Papier, gibt es jetzt auch die Möglichkeit sich über das Internet an Volksbegehren oder Bürgeranträgen zu beteiligen. Und darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass künftig auch auf Bundesebene Volksbegehren und Volksentscheide möglich werden.
Mehr Einfluss für die Beiräte
Weitere Schritte hin zu „mehr Demokratie von unten“ sind wir mit dem neuen Beirätegesetz bereits gegangen: Die Mitbestimmungsrechte der Stadtteile wurden deutlich ausgeweitet und gestärkt. Auch dabei setzen wir auf Beteiligung: Konkrete Vorhaben werden in den Stadtteilen gemeinsam von den Beiräten, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt und umgesetzt. In Streitfällen bei denen es nicht zu einer Einigung zwischen der Verwaltung und den Beiräten kommt, ist jetzt zudem der Weg für eine Behandlung in der Stadtbürgerschaft eröffnet. Zudem haben wir für Beiräte das Recht geschaffen, sich in juristischen Streitfragen rechtlich beraten zu lassen. Dennoch werden sich in Zukunft nicht alle Konflikte lösen lassen. Auch deswegen haben wir unser Petitionsgesetz deutlich vereinfacht.
Wir wollen, dass Sie Ihrem Ärger Luft machen können
Jede/r hat dadurch die Möglichkeit, auf einfache Weise und auch online (https://petition.bremische-buergerschaft.de) seinem Ärger über Entscheidungen der Behörden Luft zu machen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen. Eingeführt wurde dabei auch die Möglichkeit Eingaben mitzuzeichnen – also mit der eigenen Unterschrift zu unterstützen, um so gemeinsam noch mehr Druck auszuüben. Das Wichtigste: Wer eine entsprechende Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich die Politik damit beschäftigt.
Mehr Mitbestimmung – auch an der Wahlurne
Diejenigen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, sollten auch mitbestimmen, wer diese Entscheidungen im Parlament trifft. Deswegen können Bremer Wählerinnen und Wähler mittlerweile fünf statt bisher einer Stimme abgeben, die auf verschiedene Kandidaten verteilt oder auch gebündelt werden können. Weil wir glauben, dass Jugendliche sich sehr wohl für Politik interessieren haben wir das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.