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Kinder in queeren Familien besser absichern – lesbische Mütter und queere Eltern nicht länger diskriminieren

Seit fast 20 Jahren gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. Die „Ehe für alle“ wurde vor über zwei Jahren eingeführt und doch werden Kinder in Regenbogenfamilien massiv benachteiligt.

Bei der Geburt eines Kindes von cis-heterosexuellen Ehepaaren haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Vater und Mutter stehen als Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes. Auch bei nichtehelichen Kindern von Heteropaaren ist eine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt möglich. Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bis heute bei Familien mit zwei Müttern nur eine der beiden Frauen bei der Geburt des gemeinsamen Kindes auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind nach der Geburt adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate bis Jahre und ist vor allem eines: entwürdigend, belastend und diskriminierend.

Es befinden sich derzeit auf Bundesebene zwei Gesetzesentwürfe zur Adoption in Bearbeitung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden: Das Adoptionshilfe-Gesetz vom Bundesfamilienministerium und das Gesetz zur Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Durch beide Gesetzgebungsverfahren würde sich die Diskriminierung der Kinder und ihrer Mütter bzw. queerer Eltern verschärfen.

Die für den 1. Juli 2020 geplante Reform des Adoptionshilfe-Gesetzes wird das Verfahren für lesbische Paare nicht etwa erleichtern, sondern noch weiter erschweren. Neben einer zusätzlichen Zwangsberatung drohen längere Wartezeiten bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. Mit der Einführung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partnerschaften (spätestens zum 31. März 2020) würde zwar die Ehe für lesbische Paare als einziger Weg zur gemeinsamen Elternschaft abgelöst. Aber auch hier würde weiterhin ein Adoptionsverfahren, statt einer rechtlich wirksamen Elternschaftsanerken¬nung das Kind in eine weniger abgesicherte Lebenssituation am Anfang seines Lebens führen.

Die Lösung ist, endlich das Abstammungsrecht zu reformieren, wie es auch 2017 im Abschlussbericht des „Arbeitskreises Abstammung“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vorgeschlagen wurde. Das Stiefkindadoptionsverfahren, das für völlig andere Familienkonstellationen gedacht ist, darf nicht mehr auf lesbische und andere queere Familiengründungen angewandt werden.

Auch die Situation von trans*, nicht binären und intergeschlechtlichen Menschen wird in den laufenden Gesetzesverfahren nicht mitgedacht, die Einführung des Personenstands „divers“ Ende 2018 erfordert allerdings entsprechende Berücksichtigung für einen wirksamen Diskriminierungsschutz, auch in Bezug auf die Elternschaft.

Zweigeschlechtliche Modelle reichen nicht mehr aus, die biologistische Interpretation der reproduktiven Rollen läuft den Persönlichkeitsrechten von trans*, inter und nicht binären Menschen entgegen. Elternteile, die eine Vornamensänderung vorgenommen haben, werden derzeit unter dem abgelegten und auf keinen Ausweispapieren mehr nachweisbaren Vornamen in die Geburtsurkunden ihrer Kinder (auch leiblicher Kinder) eingetragen (sogenanntes „Deadnaming“). Dies zwingt sie zu ständigen Outing-Situationen, so dass das Offenbarungsverbot des § 5 des „Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ (TSG) ausgehebelt wird.

Es ist höchste Zeit, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkannt werden und das Kindeswohl an erster Stelle steht.