Antrag Land: Evaluation der Schulreform und Weiterentwicklung des Bildungskonsenses


Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE und der FDP
Mit dem im Dezember 2008 von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU unterzeichneten und zuvor von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Linken und FDP beratenen „Bremer Konsens zur Schulentwicklung“ wurde eine strukturelle Weiterentwicklung des Schulsystems im Land Bremen über die nächsten zehn Jahre verabredet. Auch andere Bundesländer sind inzwischen diesen politischen Weg gegangen und nach ersten Einschätzungen und Rückmeldungen haben die seitdem bestehende weitgehende strukturelle Kontinuität und Berechenbarkeit den Schulen in Bremen und Bremerhaven gut getan, sodass die Erfahrungen der vergangenen Jahre grundsätzlich für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Bildungskonsenses im Land Bremen sprechen. Bestandteil des Konsenses ist eine Evaluation der Schulreform durch externe Experten nach acht Jahren, um ihre Umsetzung zu prüfen, zu bewerten und ggf. Anhaltspunkte dafür zu erhalten, wie diese weiterzuentwickeln ist. Unter Einbeziehung der dann vorliegenden Evaluationsergebnisse soll in einem zweiten Schritt eine Agenda für die Verhandlungen zur Fortführung des Bildungskonsenses, unter breiter Einbindung der beteiligten Parteien und Fraktionen, vorgelegt werden.

Ziele waren und bleiben die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des bremischen Schulsystems, die Erhöhung von Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern durch die Reduzierung der sozialen Kopplung zwischen Elternhaus und Schulerfolg sowie die Erhöhung der Kontinuität bildungspolitischer Strukturentscheidungen, mit der Perspektive einer (erneut) mittelfristigen Planungssicherheit für die Schulen der beiden Stadtgemeinden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, zur Evaluation und Bewertung der Schulreform ein externes Expertenteam zu berufen. Dieses soll die in den vergangenen acht Jahren ergriffenen Maßnahmen überprüfen, bewerten und eine fundierte Rückmeldung geben, ob und welche weiteren Entwicklungsschritte ggf. über das Jahr 2018 hinaus zu unternehmen sind, um die Leistungsfähigkeit des Schulsystems im Land Bremen weiter zu verbessern, die soziale Kopplung zwischen Elternhaus und Schulerfolg weiter zu reduzieren und die Inklusion voranzutreiben.

2. Im Rahmen der alle relevanten Aspekte der jeweiligen Untersuchungsfelder umfassenden Evaluation und Bewertung sollen besonders folgende Punkte berücksichtigt werden:

a. Zwei-Säulen-Modell der Schulstruktur und Entwicklungslinien ‚guter Schule‘ für die Oberschulen und Gymnasien

b. Inklusion

c. Ganztagsschule

d. Beschulung und Integration von Neuzuwanderern in das Schulsystem

e. Frühkindliche Bildung, Zusammenarbeit KiTa – Grundschule, Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung

f. Umgang mit Heterogenität (unter anderem auch unter sozialräumlichen und geschlechterspezifischen Gesichtspunkten) und längeres gemeinsames Lernen

g. Sprachförderung und Förderung von Migrantinnen und Migranten

h. Maßnahmen der besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern (auch mit Blick auf besonders Begabte)

i. Erreichen von Schulabschlüssen

j. Oberstufenstruktur und Anbindung von Oberschulen an gymnasiale Oberstufen, Durchgängigkeit und Durchlässigkeit der allgemeinbildenden und berufsbildenden Systeme, Gy8/Gy9

k. Werkschule

l. Entwicklung von Teamschulen, Anpassung von Leitungsstrukturen und Stärkung des fachlichen Unterrichts

m. Unterstützungssystem (unter anderem ZuP, ReBUZ, LIS, Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven)

n. Reform der Lehrerausbildung, z.B. mit Blick auf die neuen Querschnittsaufgaben Inklusion, Deutsch als Zweitsprache und die Veränderung der Unterrichtsdidaktik im digitalen Zeitalter

o. Schulsozialarbeit

p. Eigenständigkeit von Schulen
q. Berufsorientierung und handlungsorientierter Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, Attraktivität und Übergang ins duale Ausbildungssystem sowie Entwicklung der Jugendberufsagentur

3. Zur Vorbereitung und Unterstützung der Evaluation soll die staatliche Deputation für Kinder und Bildung die kontinuierliche Begleitung durch die in der Deputation vertretenen Fraktionen sicherstellen.

4. Bei der Evaluation sollen auch die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden werden.

5. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, bis zum Ende des 1. Halbjahrs 2016 die erforderlichen Schritte einzuleiten, so dass mit der externen Evaluation mit Beginn des 2. Halbjahrs 2016 begonnen werden kann. Der staatlichen Deputation für Bildung und Kinder ist im Laufe des 1. Quartals 2016 über die unternommenen Schritte und die Einzelheiten der beabsichtigten Auftragsvergabe zur Evaluation zu berichten.

6. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet die staatliche Deputation für Kinder und Bildung, nach Vorliegen und unter Einbeziehung der Evaluationsergebnisse, zeitnah eine Agenda als Verhandlungsgrundlage zur Fortführung des Bildungkonsenses vorzulegen.
Mustafa Güngör, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Dr. Matthias Güldner, Dr. Maike Schaefer
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

Kristina Vogt und Fraktion Die Linke

Julie Kohlrausch, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

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