Antrag Land: Fördermaßnahmen zum Bau von Studierendenwohnraum
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bremen ist ein wichtiger Standort für Forschung und Lehre. Die Universitäten und Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sind ein bedeutender Faktor der Standortpolitik. Mietpreise und gutes Wohnen sind für junge Menschen von ent¬scheidender Bedeutung bei der Wahl ihres Ausbildungsortes. Bremens im Vergleich zu anderen Großstädten günstige Mietpreise für Studierende sind dabei ein klarer Standortvorteil und stärken so Bremen als „Stadt der Wissen¬schaften“.
Im Vergleich der Bundesländer weist Bremen eine relativ geringe Quote an ausgewiesenen Studierendenwohnungen auf. 6,4 Prozent der Studierenden kommen in einem Wohnheim oder einer Studierendenwohnung unter, in den übrigen Bundesländern liegt diese Quote bei 10,1 Prozent – wenn auch Groß-städte wie Berlin und Frankfurt ähnliche Quoten wie Bremen aufweisen.
Fast zwei Drittel der deutschen Studienanfängerinnen und -anfänger bewerten die Wohnungssuche zum Beginn ihres Studiums als schwierig oder sehr schwierig. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 58 regionalen Studentenwerke fordert ein gemeinsames Bund-Länder-Programm für 25.000 zusätzliche, staatlich geförderte Wohnheimplätze. Auch in Bremen stehen viele Studierende auf der Warteliste des Studentenwerks für einen Wohnheimplatz.
Das Ende 2014 auslaufende Bremer Wohnraumförderungsprogramm muss fortgesetzt werden. Vor dem Hintergrund des Senatsbeschlusses, bis 2020 14.000 neue Wohneinheiten in Bremen zu schaffen, muss auch die Versorgung von Studierenden mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum weiterhin sichergestellt werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. das Wohnraumförderungsprogramm über das Jahr 2014 hinaus fortzuset-zen und darin die besondere Förderungsfähigkeit von Studierendenwohnun¬gen festzulegen.
2. gegenüber dem Bund bei der Verankerung des Themas Studentisches Wohnen im Rahmen des auf Bundesebene geplanten „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ darauf zu drängen, auch die Förderung der Schaffung von Studierendenwohnheimen und -anlagen mit Hilfe des Bundes zu ermöglichen.
3. gemeinsam mit dem Studentenwerk Bremen und weiteren Trägern den Mindestbedarf an Studierendenwohnraum in Bremen und Bremerhaven festzulegen und ein Konzept zu dessen Umsetzung vorzulegen.
4. Liegenschaften und Gebäude im öffentlichen Besitz auszuweisen, die für die Errichtung von oder Umnutzung in Studierendenwohnungen geeignet und für Studierende zum Wohnen interessant, geeignet und nachgefragt sind, z. B. in räumlicher Nähe zur Universität bzw. den Hochschulen, im Hulsberg-Quartier, in der Neustadt, in Findorff, in der Überseestadt oder am Schiff¬bauerweg in Gröpelingen.
5. zu prüfen, wie durch flexibles Bauen und Diversitätskonzepte die Wohn-möglichkeiten für Studierende mit Wohnangeboten für Flüchtlinge, mit Wohnen und Arbeiten für ExistenzgründerInnen, mit generationenüber-greifendem Wohnen und Wohnraum für junge Familien kombiniert oder/und mittelfristig ergänzt werden können.
6. innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz sowie der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie über geeignete Ma߬nahmen zum Bau von Studierendenwohnraum zu berichten.
Jürgen Pohlmann, Elias Tsartilidis, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Carsten Werner, Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN