Antrag Land: Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern!


Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sind die Kinderrechte noch nicht im Grundgesetz verankert. Dabei sind Kinder die Zukunft unserer immer älter werdenden Gesellschaft und haben ein gleichberechtigtes Anrecht auf Schutz und Beteiligung. Ziel der UN-Kinderrechtskonvention ist es, dass das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Außerdem ist es wichtig und sollte daher verfassungsrechtlich verankert werden, dass Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen altersgerecht zu beteiligen sind. Bisher werden Kinder in der Verfassung nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte benannt.

Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung hat zur Folge, dass bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher angehört und berücksichtigt werden müssen. Konkret sollten entsprechend der Staatenverpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz (1) die Anerkennung des Kindes als Träger eigener Rechte, (2) das Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und Bildung, (3) das Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen, (4) das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Entscheidungen, (5) den Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen und (6) die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für alle Kinder zu gewährleisten.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative für eine Ergänzung des Grundgesetzes zu ergreifen bzw. gegebenenfalls eine vergleichbare Initiative anderer Bundesländer zu unterstützen, die zum Ziel hat, das Recht eines jeden Kindes auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Grundgesetz zu verankern. Dies umfasst gleichermaßen den Schutz vor Gefährdungen des Kinderwohls, die besondere Berücksichtigung dieses Wohls bei allem staatlichen Handeln und die Beachtung des kindlichen Willens entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad in allen es betreffenden Angelegenheiten sicherzustellen.
Dr. Matthias Güldner, Sahhanim Görgü-Philipp, Ralph Saxe, Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Mustafa Güngör, Klaus Möhle, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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