Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Arbeitsschutz stärken, Beschäftigte schützen

Ein gutes Arbeitsschutzmanagement sichert die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz und ist deswegen unerlässlich für gute Arbeitsbedingungen im Betrieb. Dabei sind Arbeitsschutz-Kontrollen ein geeignetes öffentliches Instrument, diese Schutz- und Fürsorgepflicht von Arbeitgeber*innen zu überprüfen und einzufordern.

Zahlen der vergangenen Jahre weisen jedoch auf einen Rückgang entsprechender Arbeitsschutz-Kontrollen in Betrieben in Deutschland hin. Während Landesbehörden 2017 noch knapp 183.000 Betriebsbesichtigungen durchführten, verringerte sich die Zahl auf 167.000 Besuche im Jahr 2018.

Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch im Land Bremen. In Bremen und Bremerhaven nahmen die Arbeitsschutz-Kontrollen stetig von 1.436 in 2017, über 1.236 in 2018 auf 1.090 in 2019 ab. Hinzu kommt, dass mit der wachsenden Anzahl von Betrieben auch der zeitliche Abstand zwischen zwei Arbeitsschutz-Kontrollen wächst und die Betriebsbesichtigungsquote entsprechend sinkt.  Ein wichtiger Indikator ist dabei auch die Zahl der Systemkontrollen, bei denen eine vertiefte und umfassende Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe vorgenommen wird und die erheblich zeitintensiver sind.

Diese Entwicklung muss angehalten werden, um für Arbeitnehmer*innen in Bremen und Bremerhaven gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Der rot-grün-rote Bremer Senat hat sich deswegen im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2019 dafür eingesetzt, dass qualitative und quantitative Standards in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht weiterentwickelt werden. Zudem soll ab 2026 bundesweit eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe eingeführt und bis spätestens 2023 ein gemeinsames Betriebsstättenregister implementiert werden. Die Bundesregierung hat im Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine entsprechende Betriebsbesichtigungsquote vorsieht. Der Bundesrat hat im September Stellung genommen und u. a. die Ergänzung eines gemeinsamen Betriebsstättenregisters gefordert. Das Gesetz bedarf im zweiten Durchgang der Zustimmung des Bundesrats.

Um Sorge für die Beschäftigten in Bremen und Bremerhaven zu tragen, gilt es darüber hinaus, den Arbeitsschutz vor Ort weiter zu stärken und auch hier die Kontrollquote wieder zu erhöhen. Dazu soll u.a. die Gewerbeaufsicht, die für die Kontrollen zuständig und durch die COVID-19-Pandemie derzeit zusätzlich belastet ist, kurzfristig personell gestärkt werden.