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Bremen & Bremerhaven

Geltungsbereich des Landesmindestlohns ausweiten

Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz soll dem Einsatz von Niedriglohnkräften bei öffentlichen Aufträgen entgegengewirkt werden (§ 1 Zweck). Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort verhindert unfairen Wettbewerb über Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen und schützt die Beschäftigten. Dies gilt zum einen für die im Rahmen des Auftrags beschäftigten Arbeitnehmer:innen, denen die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung tatsächlich gesichert werden, die am Ausführungsort der betreffenden Leistung tariflich oder gesetzlich gelten. Es gilt zum anderen für alle Arbeitnehmer:innen im Bundesland Bremen: Diese werden geschützt vor einer Benachteiligung durch Lohndumping, z. B. dadurch dass ihr Unternehmen entsprechende öffentliche Aufträge nicht erhalten würde, und vor dem Druck auf Entlohnungsbedingungen, der von Auftragnehmern ausgeht, die mit Niedriglohnkräften arbeiten.

Dieser Zweckbestimmung des Gesetzes stehen allerdings bislang bestimmte Einschränkungen seiner Geltung gegenüber. So gewährleistet das Gesetz Tariftreue nur bei nationalen Bauaufträgen. Auch die Sicherungsbestimmung, die Einhaltung des Landesmindestlohns, ist bislang beschränkt auf öffentliche Aufträge, die keine europäische Binnenmarktrelevanz haben. In der Regel sind das vor allem Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Diese machen etwa ein Zehntel aller öffentlichen Aufträge und etwa ein Viertel des öffentlichen Vergabevolumens aus und sind für Unternehmen und Beschäftigte insoweit von besonderer Bedeutung.

Inzwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU dahingehend verändert, dass diese Einschränkungen des Geltungsbereichs nicht mehr erforderlich sind. In einem ersten Schritt soll daher die Geltung des Landesmindestlohns auf alle öffentlichen Bau- und Dienstleistungs-Vergaben ausgeweitet werden, einschließlich derer mit Binnenmarktrelevanz.

Die Ergänzung der Zweckbestimmung des Gesetzes und die Beschränkung auf Leistungen, die nicht im Ausland erbracht werden, dienen der Rechtssicherheit der Gesetzesänderung.