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Begrünungsortsgesetz weiterentwickeln

Das Begrünungsortsgesetz hat 2019 eine rechtliche Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils an begrünten Dachflächen und begrünten Freiflächen in der Stadtgemeinde Bremen unter der Ermächtigungsgrundlage in § 86 Absatz 1 Nummer 6 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) geschaffen. Das war bisher ausgesprochen wirksam. Für einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt, die biologische Vielfalt und das Klima in der Stadt sind weitere Anstrengungen notwendig. Neben der mildernden Wirkung auf das Stadtklima ist bei der Ausdehnung der Gebäudebegrünung in Zeiten des Klimawandels vor allem wichtig, den Schutz vor der Überhitzung von Gebäuden im Sommer, den (Regen-)Wasserrückhalt und eine Reduzierung der Luftbelastung mitzudenken.

Aktuell sieht das Begrünungsortsgesetz eine Ausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 vor. Für einen weitergehenden Beitrag zu Klimaanpassung und Biodiversitätserhalt muss das Begrünungsortsgesetz überarbeitet werden oder alternativ eine Überarbeitung der Landesbauordnung unter Einbezug des Begrünungsortsgesetzes in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Deshalb soll die Ausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 mit dem Erscheinungsbild als Reihenhaus gestrichen werden. Die anderen Ausnahmen müssen überprüft werden. Um die Stadt Bremen für die bevorstehenden Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, müssen neue Formen der Gebäudebegrünung forciert werden, z.B. durch eine Förderung der Fassadenbegrünung bei Neubauten, die standardmäßige Fassadenbegrünung öffentlicher Gebäude oder die Aufnahme fensterloser Gebäudefassaden in das Begrünungsortsgesetz. Dies wäre ein weiterer Schritt der Realisierung der vom Senat bestimmten „Klimaanpassungsstrategie für Bremen und Bremerhaven“. Dabei müssen Einschränkungen bzw. Hemmnisse beachtet werden, wie z.B. das bestimmte Pflanzenarten Rückstände an der Fassade bzw. dem Gemäuer hinterlassen oder dass Pflanzen mit Kletterhilfen Fuß- und Radwege einschränken können.

Pflanzen bringen Abkühlung. Fassadenbegrünungen leisten einen enormen Beitrag in Zeiten der Klimaanpassung und stehen nicht im Widerspruch zum gleichzeitig notwendigen Solarausbau-Auch die Bremer Enquetekommission empfiehlt die Dach- und Fassadenbegrünung, möglichst in kombinierter Nutzung mit Photovoltaik. Nur in Ausnahmefällen, also wenn eine kombinierte Nutzung technisch nicht möglich ist, sollte der Solarausbau Vorrang haben. Aus Gründen der Klimaanpassung, v.a. der positiven Wirkung von Pflanzen auf das Stadtklima, fördern auch andere Städte wie Wien und Hannover die Gebäudebegrünungen. Die österreichische Metropole will sich damit als Vorreiter bei der Fassadenbegrünung positionieren. Auch Hannover hat ein städtisches Programm zur Dachbegrünung. So stellt die Stadt z.B. für die Dachbegrünung knapp 200.000 EURO jährlich bereit, wobei knapp 1/3 der förderfähigen Kosten und bis zu 3.500 EURO bei einer Fassadenbegrünung bereitgestellt werden. Auch beim Gründach werden bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten und maximal 3.000 EURO bis zu einer Dachfläche von 250 m² bezuschusst. Bei über 250 m² Dachflächenbegrünung beträgt die Maximalförderung 10.000 EURO. Seit 2012 gibt es diese Förderprogramme und es konnten bereits über 10 000 m2 Dachflächen und diverse Fassaden begrünt werden. Diese Erfolge bieten Anlass, über die Erweiterung der stadtbremischen Förderpolitik weiter nachzudenken.

Neben der Gebäudebegrünung stellt aber vor allem die Bodenbegrünung einen Hauptteil des bremischen Grüns dar und muss erweitert werden. Schottergärten sind besonders problematisch im Sinne der Klimaanpassung und einer Förderung der Biodiversität in der Stadt. Das Land Baden-Württemberg hat sie deswegen verboten.