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Bestimmungen für Anstaltsbeiräte harmonisieren und fortentwickeln

Justizvollzugsanstalten als grundsätzlich abgeschirmte Orte des Freiheitsentzuges benötigen unabhängige Institutionen, die als Bindeglieder zur übrigen Gesellschaft wirken können. Ein moderner Justizvollzug ,der straffällig gewordene Menschen wieder in die soziale Gemeinschaft integrieren will, braucht Impulse und Unterstützung von außerhalb. Der Justizvollzug muss ein gesellschaftlicher Bereich sein, der von der Öffentlichkeit ein Stück weit mitgestaltet und mitverantwortet wird. Transparenz der Vollzugsarbeit in den Anstalten kann helfen, bestehende Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen.

Für diese Zwecke besteht bei der Justizvollzugsanstalt Bremen seit vielen Jahren ein Anstaltsbeirat . Aus den Mitgliedern dieses Beirates wird jeweils ein eigener Beirat für den Jugendstrafvollzug, den Untersuchungshaftvollzug und den Sicherungsverwahrungsvollzug gebildet. In diesen Beiräten nehmen Bürger:innen auf ehrenamtlicher Basis als institutionalisierte Öffentlichkeit Aufgaben bei der Mitgestaltung des Vollzuges, der Betreuung der Gefangenen, der Wiedereingliederung nach der Entlassung sowie einer allgemeinen Aufsicht des Vollzuges wahr. Die Anstaltsbeiräte sind mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet und dienen als eigenständige Ansprechpartner für die Gefangenen, Bediensteten und die Anstaltsleitung.

Der Anstaltsbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Er unterstützt die Gefangenen bis nach deren Entlassung. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind die Mitglieder der Anstaltsbeiräte mitverantwortlich für die Verhältnisse in der Anstalt, bei der sie bestellt sind.

Die Befugnisse und Aufgaben der Beiräte sind in den Gesetzen für die verschiedenen Vollzugsbereiche bisher uneinheitlich geregelt. Teilweise ergeben sie sich nur aus einer Allgemeinen Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung, die älter als die gesetzlichen Regelungen ist und diesen stellenweise widerspricht. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Harmonisierung und Fortentwicklung dieser Regelungen.