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Bewertung und kritische Aufarbeitung der Maßnahmen in geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen

Jugendliche und Kinder, die in besonderem Maße einer intensivpädagogischen Betreuung bedürfen, können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschlossen untergebracht werden. Hierfür muss eine Anordnung des Familiengerichts vorliegen. Wie die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der LINKEN ergab, betraf dies in den Jahren von 2011 bis 2016 drei Fälle (vgl. Drs. 19/301 S). Sie wurden in Einrichtungen in Bayern und Niedersachsen untergebracht. In den Jahren vor 2011 wurden laut Senat „mehrfach Kinder und Jugendliche in den Haasenburg-Heimen in Brandenburg bzw. in den Friesenhof-Heimen in Schleswig-Holstein“ untergebracht. Seit 2012 wurde der kindeswohlgefährdende Umgang mit den Jugendlichen und Kindern in diesen Heimen unter anderem durch Pressebericht bekannt, die Heime wurden schließlich 2013 und 2015 geschlossen.

In beiden Institutionen wurde auf bedingungslose Unterordnung gesetzt, die mit Zwang, Herabwürdigung, zum Teil mit körperlicher Gewalt, zum Teil mit wochenlangem Freiheitsentzug in „Einzelhaft“ durchgesetzt wurde. Psycholog:innen, die die Langzeitfolgen von betroffenen Kindern und Jugendlichen untersuchten, stellten zum Teil andauernde schwere traumatische Belastungen fest, die eine Behandlung mit psychotherapeutischen Methoden notwendig machten.

Bereits 2011 wurden Kinder und Jugendliche aus Bremen aus diesen Einrichtungen ausgesteuert. Zudem galt bereits in Bremen die Prämisse, die freiheitsentziehenden Maßnahmen nur als Ultima Ratio innerhalb der Vielzahl an Jugendhilfemaßnahmen anzuwenden.

Aktuell sind die Folgen der geschlossenen Heimaufenthalte für die Betroffenen wieder im Fokus der Öffentlichkeit, weil sich ein junger Mann in Hamburg suizidiert hat, der seit seinem Aufenthalt in einem Haasenburg-Heim unter traumatischen Spätfolgen gelitten hatte. Betroffene und Eltern fordern eine Entschädigung für die erlittenen Misshandlungen in den Heimen, jedoch ist unklar, wie diese aussehen kann.