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Ausleihe von E-Books in Bibliotheken

In Zeiten der Digitalisierung haben sich auch E-Books – also elektronische Bücher, die sich mit Hilfe eines Readers oder mit spezieller Software auf Computern, Tablets oder Smartphones lesen lassen – auf dem Markt etabliert. Die vermeintlichen Vorteile liegen dabei auf der Hand: Hunderte Bücher mit unzähligen Seiten lassen sich so auf nur einem einzigen Gerät bequem speichern und lesen. Aus Sicht von Autoren, Verlagen und Verbrauchern ist das Aufkommen von E-Books aber auch mit einer Reihe von insbesondere urheberrechtlichen Fragen verbunden, die es zu klären gilt.

Die Digitalisierung berührt in diesem Zusammenhang aber nicht nur das Kulturgut Buch als solches, das sich über Jahrhunderte bewahrt hat, sondern auch die gesamte Bibliothekslandschaft. Infolge des digitalen Wandels sehen sich auch Bibliotheken mit neuen rechtlichen Fragen und Herausforderungen konfrontiert.

Über eine dieser Fragen, nämlich nach der Möglichkeit des Verleihens von E-Books in öffentlichen Bibliotheken, hat der Europäische Gerichtshof unlängst entschieden (Urteil vom 10. November 2016, Az. C-174/15). Demnach kann das sogenannte E-Lending, also das Verleihen elektronischer Bücher, unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden.