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Bleimunition verbieten!

Blei ist ein hoch wirksames Gift, das schon in geringen Mengen zu Hirnschäden und einer Schädigung der Nieren und des Nervensystems führen kann. In vielen Bereichen ist das Verwenden von Blei bereits verboten, so z.B. in Benzin, in Wasserleitungen oder in Farben. Umso unverständlicher ist es, dass Blei noch bei der Jagd verwendet werden darf. Die Regelungen über das Ausmaß der Verwendung sind dabei von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Bremen weist das Landesjagdgesetz keine Regelung aus, es besteht lediglich eine mündliche Vereinbarung über den freiwilligen Verzicht der Landesjägerschaft auf Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel an Gewässern.

Über Schrotpatronen gelangt das Gift in die Umwelt. Laut der Europäischen Chemikalienagentur ECHA werden in Europa jährlich zehntausende Tonnen Bleimunition verschossen, dabei trifft nur ein kleiner Teil sein Ziel, der Rest der giftigen Munition verteilt sich in den Ökosystemen. Insbesondere in den hochsensiblen Feuchtgebieten erreichen kleinste Bleipartikel bei der Jagd auf Wasservögel die Böden und Gewässer. Das Blei lagert sich vor allem in den Uferbereichen im Sediment ab und konzentriert sich dort über die Jahre. Vögel nehmen die Bleipartikel beim Gründeln wieder auf. Das Blei wirkt im Körper verheerend und führt u.a. zu Krämpfen, Flugunfähigkeit und letztlich zum Tod. Dabei kann schon die Aufnahme einzelner Bleischrote bei Wasservögeln tödlich sein. Blei ist nicht nur für Wasservögel gefährlich, sondern auch für die Tiere, die sich von ihnen ernähren und am Ende der Nahrungskette auch für den Menschen, der das Blei beim Verzehr von Wildfleisch aufnimmt. Dabei sind nicht nur Feuchtgebiete betroffen. Auch im Wald, auf Feldern und auf Wiesen kommt Bleimunition entweder als Schrot oder als Kugel zum Einsatz, verteilt sich dort und gelangt darüber auch ins Grundwasser.

Die überwiegende Mehrheit der EU-Länder hat jüngst ein Verbot von Bleimunition beschlossen, welches sich allerdings auf Feuchtgebiete beschränkt. Um ein rasches und umfangreicheres Verbot von Bleimunition zu erwirken, bedarf es einer Regelung in den Landesjagdgesetzen, wie es in einigen deutschen Bundesländern bereits erfolgt ist. Auch das Bundesland Bremen soll daher zügig ein umfassenderes Verbot erlassen.