Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Bodycams für die Polizei Bremen und Bremerhaven

Polizeibeamt:innen riskieren jeden Tag im Dienst ihre Gesundheit und ihr Leben für die Gesellschaft. Immer wieder sind sie unvorhersehbaren Gefahrensituationen und Eskalationen ausgesetzt. Daher ist es unsere Pflicht, zu überprüfen, inwiefern wir die Polizeibeamt:innen dabei unterstützen und sie für solchen Situationen ausstatten können. Ein Instrument dafür sind Bodycams.

Bodycams sind Kameras, die Einsatzkräfte am Körper tragen, um beispielsweise bei Angriffen gegen sie Aufnahmen zur Beweissicherung machen zu können. Allgemein werden mit der Einführung von Body-Cams durch die Polizei zwei hauptsächliche Ziele beabsichtigt und umgesetzt. Zunächst führt der Einsatz zu einer Reduzierung der Gewalt gegen Polizeibeamt:innen. Darüber hinaus wird auch weniger eigenes Fehlverhalten wegen unangemessenen Verhaltens oder rechtswidriger Gewaltanwendung von Polizeibeamt:innen angestrebt.

Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen, wie beispielsweise Amnesty International, stehen dem Einsatz von Bodycams auch grundsätzlich offen gegenüber. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass der Einsatz der Bodycam verhältnismäßig ist. Mit der Novelle des bremischen Polizeigesetzes ist dies durch die Änderung des § 33 geschehen.

Mittlerweile hat sich im Land Bremen und in allen anderen Bundesländern gezeigt, dass Bodycams zur Standartausstattung einer modernen Polizei gehören müssen, um die Sicherheit der Polizeibeamt:innen, die täglich im Einsatz großes Risiko ausgesetzt sind, sicherzustellen und auch eigenes Verhalten zu dokumentieren. Damit im Land Bremen zukünftig auch alle Polizeibeamt:innen mit Bodycams ausgestattet werden, wurden die Mittel im Haushaltsplan entsprechend dem Beschluss vom 8. Dezember 2021 (Drucksache 20/1185) für die Polizeien im Land Bremen erhöht.