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Clankriminalität vorbeugen und bekämpfen!

Bandenmäßige und organisierte Kriminalität stellt unverändert ein hohes Bedrohungspotenzial für die Gesellschaft dar. Für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung und für die Strafverfolgungsbehörden eine besondere Herausforderung ist dabei die von ethnisch abgeschotteten Subkulturen ausgehende Kriminalität, die häufig auch unter dem Begriff der Clankriminalität zusammengefasst wird.

Die von manchen Mitgliedern derartiger Clans begangenen Straftaten umfassen häufig zahlreiche Deliktsfelder einschließlich der Betäubungsmittelkriminalität, des geschäftsmäßigen Betruges und der Erpressung. Dabei gehen kriminelle Angehörige solcher Clans teilweise mit hoher Brutalität gegen ihre eigentlichen Opfer und auch unbeteiligte Dritte vor. Innerhalb dieser Familienverbünde stellen diejenigen, die durch kriminelle Handlungen an Geld gelangen, einen negativen Anreiz für jüngere Familienmitglieder dar, die dann ebenfalls versuchen, sich durch strafbare Handlungen zu bereichern.

Die Ermittlungen im Umfeld derartiger ethnisch abgeschotteter Subkulturen gestalten sich regelmäßig schwierig, weil auch bei eigentlich nicht an strafbaren Handlungen beteiligten Personen eine hohe Hemmschwelle besteht, zum Nachteil von Angehörigen derartiger Clans mit Strafverfolgungsbehörden durch wahrheitsgemäße Aussagen zusammenzuwirken.

Bremen ist dabei durch eine erhebliche Anzahl wiederholt straffälliger Mhallamiye betroffen. Diese hatten sogar versucht, durch Gründung einer „eigenen“ Rockergruppierung – den Mongols MC Bremen – eine noch stärkere Position gegenüber rivalisierenden kriminellen Gruppierungen zu erreichen.

Mehrere Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Berlin, haben nun übereinstimmende polizeiliche Anstrengungen unternommen, um gegen Machtdemonstrationen derartiger Clans effektiv vorzugehen, beweiskräftige Ermittlungen gegen kriminelle Personen und Gruppen voranzutreiben und insbesondere illegale Vermögenswerte abzuschöpfen, um auch hierdurch kriminelle Handlungen zu bekämpfen.

Die Polizei Bremen hatte zur Bekämpfung der Clankriminalität eine Informationssammelstelle Ethnische Clans (ISTEC) eingerichtet, die den polizeilichen Informationsstand zu diesen Gruppierungen zusammenfassen und für die polizeiliche Arbeit nutzbar machen sollte. Diese Informationssammelstelle ist zwischenzeitlich in der Zentralstelle für strategische Analyse des Landeskriminalamtes aufgegangen. Dieses neu aufgestellte und teilweise noch im Aufbau befindliche Referat wurde mit zusätzlichen Personalmitteln eingerichtet, um eine noch effektivere und zielgerichtete Steuerung der polizeilichen Maßnahmen zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen gesellschaftlichen Bedrohung durch von ethnisch abgeschotteten Subkulturen ausgehender Kriminalität ist dies allein jedoch nicht ausreichend.

Politischer Konsens besteht allerdings auch, dass sich die kriminellen und gesellschaftlich inakzeptablen Verhaltensweisen der Zielgruppe mit strafrechtlicher Verfolgung allein nicht verhindern lassen. Neben der konsequenten Strafverfolgung muss daher ein weiterer Schwerpunkt auf die soziale Integration insbesondere von jungen Mitgliedern der ethnischen Gruppen in verschiedenen Lebensbereichen gelegt werden. Dies betrifft insbesondere Bildung als zentrale Zugangsbedingung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Partizipation und bürgerschaftliches Engagement sowie Zugang zum Gesundheitssystem.

Wichtige Denkanstöße für den Umgang mit straffällig gewordene Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Clanstrukturen könnte das Projekt „Liberi di scegliere“ (dt. „Die Freiheit haben zu wählen“) liefern, mit dem Italien seit 2017 gute Erfahrungen macht. Das Projekt beinhaltet psychologische Unterstützung, erzieherische Interventionen und umfangreiche Maßnahmen zur sozialen Unterstützung, die der Eingliederung in die Gesellschaft dienen.