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Datensicherheit beim Telefaxversand in der öffentlichen Verwaltung

Aus dem zweiten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz zur Datenschutzgrundverordnung wird deutlich, dass sich die Sicherheitseinschätzung des Telefaxes in den vergangenen Jahren grundsätzlich verändert hat. So galt das Telefax vor einigen Jahren insbesondere in Hinblick auf den Versand von personenbezogenen Daten als relativ sichere Methode, da beim Versand von Faxen exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt wurden. Heute werden die Daten jedoch oftmals paketweise in auf Internet-Technik basierenden Netzen transportiert. Zudem ist der Umgang mit dem Medium oft sorglos und eine Weiterleitung an ein bestimmtes E-Mail-Postfach keine Seltenheit. Auch stellen fehlgeleitete und falsch adressierte Faxe ein Problem dar, was beispielsweise auch passieren kann, wenn Faxnummern durch den Anbieter neu vergeben werden. Ebenso sind Zahlendreher keine Seltenheit. Sind Faxgeräte in einem Büro für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich, kann die Personenbezogenheit nicht gewährleistet werden. Auch für unbefugte Dritte können personenbezogene Daten dann über einen längeren Zeitraum zugänglich sein.