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„Auf dem Platz nennt man das einen Kantersieg!“

„Auch Unternehmen wie die Milliarden-Euro-schwere DFL können für die durch sie verursachten gesellschaftlichen Folgekosten zur Verantwortung gezogen werden – das ist eine Frage der Gerechtigkeit! Und genau dieser Gerechtigkeit hat heute nach dem Oberverwaltungsgericht auch die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, zum Sieg verholfen!“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Björn Tschöpe, zum heutigen Urteil in Leipzig.

Das Gericht habe klar entschieden: „Die Argumentation der DFL war von Anfang an schlicht falsch: Die Beteiligung an den Einsatzkosten bei Hochrisikospielen ist weder verfassungswidrig, noch geht es um eine Privatisierung des Gewaltmonopols. Alle Entscheidungen darüber, wie und mit wie vielen Beamten Bundesligaspiele begleitet werden müssen, trifft auch in Zukunft allein die Polizei. Worum es tatsächlich geht, ist, dass gewinnorientierte Unterhaltungskonzerne – und nichts anderes ist die DFL am Ende – kein verbrieftes Recht darauf haben, ihre Profite auf Kosten der Allgemeinheit zu erwirtschaften,“ betont Björn Tschöpe.

Durch die nun erfolgte Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht seien lediglich noch technische Fragen zur Ausgestaltung der Gebühren zu klären: Kosten von Ingewahrsamnahmen bei Hochrisikospielen müssen denjenigen, die in Gewahrsam genommen wurden, auferlegt werden. Deshalb hatte Bremen von seinem ursprünglichen Gebührenbescheid in Höhe von gut 425.000 Euro bereits etwa 14.000 Euro abgezogen. Die DFL allerdings zweifelt diesen Betrag an. Ob es bei den 14.000 Euro bleibt, soll nun noch einmal das Oberverwaltungsgericht entscheiden, so die Richter in Leipzig.

„In der Sache selbst hat das Bundesverwaltungsgericht sich allerdings eindeutig hinter die Position Bremens und das vorherige Urteil des Oberverwaltungsgerichts gestellt“, betont Tschöpe und ergänzt: „Auf dem Platz nennt man das einen Kantersieg! Wenn die Deutsche Fußball-Liga nach dieser klaren Niederlage jetzt tatsächlich noch weiter bis zum Bundesverfassungsgericht klagen will, macht das nur eines deutlich: DFL-Funktionäre sind schlechte Verlierer!“

Schon die Vorgeschichte bis zum heutigen Urteil zeige, wie kompromisslos die DFL agiere: „Als Strafaktionen wurden Bremen Länderspiele gestrichten. Unter der Voraussetzung, dass die Politik ihre Position räumt, wurden fragwürdige Angebote unterbreitet, und letztlich wurde – mit der Ansage, dass die DFL die Kosten durchreichen werde – auch Werder Bremen unter Druck gesetzt. Jetzt steht ein für alle Mal fest, dass derartig fragwürdige Mittel vielleicht in den Funktionärsetagen des Profifußballs gebräuchlich sein mögen, aber zum Glück in der echten Welt und vor Gericht keinen Erfolg haben“, so Tschöpe.

Positiv sei das Leipziger Urteil indes nicht nur für Bremen und die SteuerzahlerInnen, sondern auch für die Bremer Polizeibeschäftigen. Tschöpe: „Die rot-grüne Koalition hat bereits im Vorfeld beschlossen, dass die Gebühren, die die DFL zahlen muss, zur Abgeltung von Überstunden bei der Polizei eingesetzt werden sollen. Dabei bleibt es!“