Nutzung digitaler Geräte an Hochschulen voranbringen
Die Nutzung digitaler Geräte rückt mehr und mehr in den Fokus von Bildungspolitik und Hochschulpraxis. Die Digitalisierung des Hochschulraums gilt als eine der wichtigsten Maßnahmen, um Hochschulen fit für die Zukunft zu erhalten. Sie kann dazu beitragen, bestehende Herausforderungen wie eine wachsende und zunehmend vielfältigere Studierendenschaft zu bewältigen. Digitale Technologien finden in vielen gesellschaftlichen Bereichen Anwendung und werden auch die Hochschulen verändern.
Digitale Lehrangebote ermöglichen flexible Studienzeiten, berücksichtigen den individuellen Lernprozess und können die Studierendenmobilität fördern und die erfolgreichen Internationalisierungsbemühungen der Hochschulen weiter stärken. Hochschulen können sich dabei über die nationalen Grenzen hinaus durch exzellente Lehre profilieren. Durch das Angebot effizienter Onlinestudienangebote profitieren berufstätige Studierende, aber auch solche, die ihren Auslandsaufenthalt besser in ihren Studienverlauf integrieren möchten. Damit geht das Potenzial einher, die internationale Studierendenmobilität weiter zu erhöhen. Die durch die Digitalisierung entstehenden Innovationen in der Lehre sind dabei nicht nur technischer Natur. Vielmehr geht es darum, Didaktik, Curricula und Lehrorganisation weiterzuentwickeln und mit den technischen Neuerungen das Lernen aktiver, individualisierter und motivierender zu gestalten. Weiter kann die Lehre und Forschung durch die Digitalisierung gestärkt werden, indem u.a. Instrumente für eine internationale und interdisziplinäre (Forschungs-)Zusammenarbeit bereitgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Senat unter anderem beschließen, dass die gezielte Nutzung moderner Kommunikationsmittel durch die Hochschulen im Land Bremen zu einer höheren Durchlässigkeit und mehr Mobilität beitragen kann. Studierende haben dadurch erweiterte Möglichkeiten, auch außerhalb von Hörsälen und Bibliotheken zu studieren und ortsunabhängig und flexibel zu lernen.
Zudem wird der Senat aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine bildungs- und wissenschaftsfreundliche Reform der Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie der Medienförderung und -finanzierung, die der Annährung verschiedener Einzelmedien im Wissenschaftsbereich Rechnung tragen muss, einzusetzen.