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Gedruckte Bücher und E-Books steuerlich gleichstellen

Nach der „Anlage 2 UStG – Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ unterliegen gedruckte Bücher und Zeitschriften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2015 gilt diese Ermäßigung darüber hinaus auch für Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten (Hörbücher). Obwohl der ermäßigte Umsatzsteuersatz damit seit Anfang 2015 nicht mehr nur für Druckerzeugnisse, sondern auch für deren Digitalisierungen gilt, sind E-Books noch immer von ihm ausgenommen. Bücher sind Kulturgüter, unabhängig davon, ob sie analog oder digital genutzt werden. Es gibt daher keinen Grund für eine steuerliche Ungleichbehandlung. Die EU hat zwischenzeitlich den Weg freigemacht für eine nationale Entscheidung über die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books.

§ 5 des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher schreibt für den Verkauf an Endabnehmerinnen und Endabnehmer von Büchern in Deutschland die Festsetzung eines Preises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer vor. Insoweit kann erwartet werden, dass bei einer Senkung der Umsatzsteuer Spielraum für die niedrigere Preisfestsetzung von E-Books entsteht. Für fremdsprachige, in Verlagsstaaten ohne Buchpreisbindung erschienene E-Books würde die Steuersenkung unmittelbar an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben.

Das bisherige System der ermäßigten Umsatzsteuersätze ist in vielen Fällen willkürlich, wie das vorliegende Beispiel zeigt. Gleichfalls belasten indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer Menschen mit geringerem Einkommen höher, da diese anteilig mehr ihres verfügbaren Einkommens aufwenden müssen, um diese Steuern zu entrichten.

Bisher sind alle Versuche einer umfassenden sozialen Reform des Umsatzsteuerrechtes gescheitert. Hiervon unabhängig bleibt es aber die Aufgabe der Politik, widersinnige Einzelregelungen zu reduzieren. Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde daher ein Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine umsatzsteuerliche Gleichstellung mit ermäßigten Sätzen von gedruckten Büchern und E-Books einzusetzen.