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Bremen & Bremerhaven

Eine zukunftsweisende Klimaschutzstrategie für Bremen

Im Januar 2020 hat die Bremische Bürgerschaft eine Enquetekommission für eine Klimaschutzstrategie eingesetzt. Auftrag der Kommission war es

  • ein aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleitetes Klimaschutzziel 2030 für das Land Bremen festzulegen;
  • ein oder mehrere Klimaschutzszenarien zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten;
  • daraus abgeleitete Klimaschutzziele für einzelne Sektoren festzulegen;
  • konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen zur CO2-Reduktion in den maßgeblichen Bereichen zu erarbeiten;
  • die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen abzuschätzen;
  • bildungspolitische Instrumente zur klimaschutzpolitischen Sensibilisierung zu prüfen und neu zu entwickeln;
  • arbeits- und wirtschaftspolitische Instrumente zu prüfen und zu entwickeln, mit denen die Anforderungen des Strukturwandelns an Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung erfüllt werden können.

Mit dem Abschlussbericht hat die Kommission ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Kommission hält es für möglich, dass das Land Bremen seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2038 um 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert und damit Klimaneutralität erreicht. Bis zum Jahr 2030 soll eine Reduktion um 60 Prozent, bis zum Jahr 2033 um 85 Prozent erfolgen.

Um dies zu erreichen, müssen konkrete Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren Energie/Abfall, Industrie, Gebäude/Wohnen und Verkehr/Mobilität erfüllt werden. Die Kommission führt die dafür zentralen Schritte und Maßnahmen auf, stellt jeweils Ziele für Teilbereiche auf, und gibt ausführliche Empfehlungen zu entsprechenden Maßnahmen. Auch in den Bereichen, die von der Quellenbilanz nicht abgebildet werden, sind Sektorziele einzuhalten, beispielsweise in den Bereichen Ausbau der Erneuerbaren sowie Konsum und Ernährung.

Damit ist Bremen das erste Bundesland, das über eine wissenschaftlich fundierte und bilanziell bewertete sowie politisch verständigte Klimaschutzstrategie verfügt, wie das Land die Pariser Klimaschutzziele erfüllen kann und sich zum übergreifenden Ziel konform verhält, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen.

Die Umsetzung einer solchen Klimaschutzstrategie erfordert ambitionierte politische Maßnahmen, die bald beginnen müssen. Dazu gehören neben vielen kleinteiligen Maßnahmen grundlegende Teilstrategien wie:

  • den eingeschlagenen Weg zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung fortzusetzen, den begonnen Kohleausstieg abzuschließen und konkrete Schritte zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie und der Offshore-Windenergie, zu verstärken;
  • die entwickelten und schon begonnenen Transformationsvorhaben für die Industrie, insbesondere bei der Stahlproduktion fortzusetzen und erforderliche Entscheidungen zur Infrastruktur und Finanzierung vorzubereiten;
  • zügig ein Landeswärmegesetz zu beschließen und im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung den weiteren Aus- und Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen voranzutreiben, wofür Rekommunalisierungen bzw. Beteiligungen und der Ausbau kommunaler Unternehmen zu prüfen sind;
  • den Umweltverbund zu stärken, entschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivierung des ÖPNV einzuleiten, die E-Mobilität durch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur voranzubringen und den bestehenden Straßenraum stärker für Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Raum zu nutzen, um den Anteil des Autoverkehrs an der Mobilität zu senken;
  • die Ernährungswende voranzutreiben, d. h. den Fleischkonsum zu senken und pflanzliche Ernährung zu fördern, insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung und bei öffentlichen Veranstaltungen;
  • öffentliche und private Gebäude energetisch zu sanieren, sowohl durch Vorgaben wie durch Programme zur Förderung der energetischen Sanierung.

Das Fenster zur Einhaltung des deutlich-unter-2-Grad-Ziels schließt sich täglich ein Stück. Mit einer ambitionierten Klimaschutzstrategie stellt sich das Land Bremen zugleich auf die zu erwartenden politischen und materiellen Rahmenbedingungen ein, die auf uns zukommen.

Die Umsetzung der vorgelegten Klimaschutzstrategie ist zuallererst Aufgabe der Politik. Sie kann aber nicht allein vom Land gewährleistet werden. Bund und EU müssen ihren finanziellen und regulatorischen Beitrag ebenso leisten wie private Unternehmen und ebenso wir alle in unserem Verhalten, unseren Konsum- und Lebensweisen.

Die Kommission schätzt die Finanzbedarfe der öffentlichen Hand zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie für das Land auf Investitionen von ca. 6 bis 7 Milliarden Euro und ca. 200 bis 400 Millionen Euro an jährlichen Betriebskosten. Diese Summen lassen sich nicht aus dem regulären Haushalt aufbringen. Die Kommission hat daher ein zusätzliches Gutachten veranlasst, in dem Möglichkeiten diskutiert werden, wie das Land Bremen die geforderten Klimaschutzausgaben darstellen kann.

Viele Annahmen werden sich in den nächsten Jahren verändern. Auf der einen Seite wird es technologische Durchbrüche geben; auf der anderen Seite kann ein wachsendes Verständnis von sich gegenseitig verstärkenden Erwärmungsprozessen das Maß der erforderlichen Anstrengungen erhöhen. Beides wird nichts daran ändern, dass die notwendigen Weichenstellungen so schnell wie möglich erfolgen müssen, um die Klimaziele einzuhalten, das Land Bremen wettbewerbsfähig zu halten, um Arbeitsplätze mit guten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und auszubauen, und einen sozial gerechten, fairen Übergang für alle zu ermöglichen.

Die von der Enquetekommission vorgelegte Klimaschutzstrategie für das Land Bremen ist eine Chance, die ergriffen werden muss. Nichthandeln ist keine Option.