Kinder & Bildung

 

Entgeltbasierte Finanzierung der Kindertagesbetreuung?


In Bremen wird die Steuerung der Koordinierung des Angebots an Plätzen in den Kindertagesstätten zentral über Zuwendungen an die kommunalen und freien Träger durch das Ressort für Kinder und Bildung organisiert. Viele andere Bundesländer nutzen dagegen entgeltbasierte Finanzierungssysteme in der Kindertagesbetreuung. Dabei erhalten die Träger je nach Buchungsumfang der Eltern für die im jeweiligen Bedarfsplan der Kommunen festgeschriebenen Einrichtungen vorab festgelegte Entgelte. Eine besondere Form der Entgeltfinanzierung stellt der Kita-Gutschein aus Hamburg und Berlin dar, da hier auch die investiven Kosten mittels Entgelt pro Gutschein abgegolten werden. So bekommen dort Eltern zur Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz für unter Dreijährige und für die 3- bis 6-Jährigen von der Behörde einen geldwerten Gutschein, mit dem sie ihr Kind in einer konkreten Kindertagesstätte anmelden können. Sie können die Einrichtung entsprechend dem pädagogischen Konzept, der dort angebotenen Betreuungszeiten und anderer für sie wichtigen Kriterien frei wählen. Die Kindertagesstätte bekommt das Geld für die Betreuung der Kinder vom Jugendamt erstattet und hat damit Planungssicherheit. Über differenzierte Grundbeträge, den festgelegten Betreuungsumfang, zusätzliche Leistungen für Kinder mit Beeinträchtigungen wird das System den unterschiedlichen Anforderungen gerecht. Neue Plätze werden hier somit nicht zentral von der Behörde, sondern vor Ort von den unterschiedlichen Kita-Trägern – städtischen wie freien und privaten Trägern – geplant, gebaut und betrieben. So steuert die Nachfrage das tatsächlich vorhandene Angebot an Kitaplätzen. Insbesondere soziale Korrektive wie z. B. die Höhergewichtung von Kindern aus sozial benachteiligten Lebenslagen bzw. die Förderung von Einrichtungen aus bestimmten Stadtteilen – so zeigen die Erfahrungen aus Hamburg und Berlin – sind dabei aber notwendig, um bei sozial heterogenem Stadtgebiet eine Auseinanderentwicklung im Angebotsspektrum zwischen den Stadt- und Ortsteilen zu verhindern.

In Bremen wird seit vielen Jahren über eine Änderung des Finanzierungs- und Steuerungsmodus in der Kindertagesbetreuung kontrovers diskutiert. Dabei hat der Bremer Senat zuletzt angekündigt, auch das Kita-Gutschein-Modell genauer auf seine Übertragbarkeitsmöglichkeiten auf Bremen zu überprüfen. Das Ressort für Kinder und Bildung arbeitet daher derzeit gemeinsam mit dem kommunalen und den freien Trägern im „Bündnis für Integration, Bildung und Betreuung“ an einem neuen Modell der Kita-Finanzierung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, welche Chancen und Risiken (z. B. in den Dimensionen Platzkapazitäten, Angebotsvielfalt, Randzeitenbetreuung, unterjährige Aufnahme, Trägerwettbewerb, soziale Verteilungswirkungen, Höhe der Elternbeiträge und Gesamtkosten) sieht der Senat für Bremen bei entgeltfinanzierten Steuerungs- und Finanzierungsmodellen im Allgemeinen und dem Hamburger und Berliner Kita-Gutschein im Speziellen? Welche Schritte hat der Senat bisher eingeleitet, um zu einer abschließenden Bewertung und Einschätzung für eine mögliche Umstellung auf andere Finanzierungsmodelle zu gelangen?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, einer Auseinanderentwicklung des Angebotsniveaus bei reiner Marktsteuerung per Gutschein entgegenzuwirken? Auf welchem Stand befinden sich die Beratungen im Rahmen des „Bündnisses für Integration, Bildung und Betreuung“? Was sind die hierbei bislang erzielten Ergebnisse? Welche Punkte sind noch strittig? In welchen Punkten gibt es unterschiedliche Vorstellungen des Senats auf der einen Seite und der Träger auf der anderen Seite? Zu wann ist aus Sicht des Senats damit zu rechnen, dass es für das weitere Vorgehen eine abgestimmte Position im Rahmen des „Bündnisses für Integration, Bildung und Betreuung“ gibt?
Welche weiteren Schritte sind in welchem Zeitraum geplant, um eine politische Entscheidung über eine Neuausrichtung im Bereich der Kita-Steuerung und  Finanzierung zu kommen und umzusetzen?

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