Erhöhte Grunderwerbssteuer soll Immobilien-Heuschrecken abschrecken!
Die in Bremen geplante Prüfung der sogenannten „Heuschreckensteuer“ hat bereits bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Heute beschäftigte sich auch die Bürgerschaft in der Fragestunde mit dem Thema.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe stellt dazu klar:
„Wenn wir von Heuschreckensteuer sprechen, meinen wir das auch so: Wir nehmen mit dieser ausschließlich Private-Equity- Unternehmen oder Hedge-Fonds ins Visier. Deren Geschäftsmodell basiert darauf, dass sie zu günstigen Preisen große Wohnungspakete in Bestandsimmobilien in ungünstigen Lagen erwerben, Mieten erhöhen, die Instandhaltungsaufwendungen drastisch reduzieren und die Hausverwaltungen zentralisieren. Diese Gesellschaften betrachten Wohnungen, nebst den Bewohnern als kurzfristig auszupressende Ware. ”
Befürchtungen der Immobilienwirtschaft, dass von der Heuschreckensteuer auch Neubauprojekte oder der Verkauf neu gebauter Wohnungen an Wohnungsbauunternehmen betroffen sein könnten, seien unbegründet: „Der erhöhte Grunderwerbssteuersatz soll lediglich beim Erwerb größerer Wohnungspakete in Bestandsimmobilien und nicht für Neubauten fällig werden. Für verantwortungsvoll handelnde Wohnungsbauunternehmen ändert sich dadurch nichts“, betont Tschöpe. „Wir wollen keineswegs die Immobilien- und Wohnungswirtschaft treffen. Uns geht es vielmehr darum, das Geschäftsmodell von Spekulanten und Kapitalgesellschaften, die um hohe Renditen zu erzielen, nötige Investitionen in ihre Gebäude unterlassen, unattraktiver zu machen.“
Genau das zu erreichen sei einer der Inhalte des Prüfungsauftrags, den der Senat bis Dezember abarbeiten soll: „Wir sind der Meinung, dass die Erhebung dieser Lenkungssteuer auf Landesebene generell möglich ist. Aber auch das soll nun noch einmal genau juristisch geprüft werden. Zudem gilt es klare Regularien zu entwickeln, um wirklich die Spreu vom Weizen zu trennen. Klar ist: Am Ende soll die erhöhte Grunderwerbssteuer tatsächlich trennscharf die Immobilien-Heuschrecken und keinesfalls verantwortungsvoll handelnde Immobilieninvestoren oder Wohnungsbauunternehmen treffen.“
Für Tschöpe steht dabei fest: „Unternehmen, für die Wohnungen lediglich eine Ware wie jede andere sind, müssen eben auch den Steuersatz, der für jede andere Ware fällig ist, bezahlen. Das sind in Deutschland 19 Prozent. Wir sehen darin auch im Zusammenspiel mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz den nächsten folgerichtigen Schritt, um den Immobilien-Heuschrecken ihr lukratives Geschäftsmodell finanziell zu verderben. Allen Kritikern, die die Notwendigkeit dafür nicht sehen wollen, kann ich nur empfehlen, die entsprechenden Beispiele für das Wirken dieser ‚Immobilien-Unternehmen‘ in Bremen zu besichtigen und mit den dort lebenden Mietern zu sprechen.“