Fragestunde Land: Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher in Bremer Krankenhäusern


Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der SPD

1. Ist die gesetzliche Vorgabe aus § 24 Abs. 1 des Bremischen Krankenhausgesetzes umgesetzt, wonach Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher  für alle Krankenhäuser im Land Bremen berufen werden und falls nein, was tut der Senat dagegen?

2. Welche Informationen hat der Senat über die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven?

3. Wie trägt der Senat Sorge dafür, dass Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher ihrer ehrenamtlichen Arbeit unabhängig von einer Einflussnahme seitens der Krankenhausleitung nachgehen können?

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