Fraktionsklausurbeschluss: Wissenstransfer als Impulsgeber der Wirtschaftsentwicklung fördern


Wissenstransfer als Impulsgeber der Wirtschaftsentwicklung fördern

Das Land Bremen gehört zu den führenden deutschen Innovationsstandorten und profitiert von Vielfalt und Qualität anwendungsnaher Forschung und wissenschaftlicher Ausbildung. Diese Exzellenz muss gezielt als Hebel der Standortpolitik und für die langfristige Beschäftigungssicherung genutzt werden. Die beschlossene Clusterpolitik ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie soll Innovationsfortschritte fördern, den Wissenstransfer verbessern, Ansiedlungen unterstützen und Arbeitsplätze schaffen bzw. nachhaltig sichern. Zukunftsbereiche durch Kompetenztransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und – insbesondere kleinen und mittleren (KMU) – Unternehmen aktiv zu fördern, gehört somit zu den zentralen Aufgaben der Bremischen Wirtschaftsförderung.

Die Umsetzung von Forschungsergebnissen in betriebliche Wertschöpfung (Transferprozesse) wird durch verschiedene Förderprogramme sowie das Engagement von Universität/Hochschulen und Wirtschaft unterstützt. Wichtige Instrumente sind persönliche Kontakte (Praktika, duale Studiengänge, Projekt- und Abschlussarbeiten usw.), Kooperationen (Netzwerke, Auftragsforschung, Drittmittelprojekte, Patentverwertung usw.) und (Aus-)Gründungen. Auch wenn diese Strukturen im Land Bremen grundsätzlich funktionieren, gibt es nach Einschätzung von Unternehmens- sowie Universitäts- und Hochschulvertreter/innen Optimierungsbedarf.

Probleme im Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. Markt entstehen demnach vor allem durch Defizite in Kommunikation und Transparenz, nicht deckungsgleiche Erwartungen, unzureichende Kooperationsstrukturen und fehlenden Zugang zu bedarfsgerechter Innovationsfinanzierung. Die Nutzung wissenschaftlicher Kompetenz durch  KMU werde dadurch erschwert, dass sie den Wissenschaftsbetrieb als intransparent erlebten, wenig persönlichen Kontakte dorthin unterhielten und oft unrealistische Erwartungen hinsichtlich Dauer, Umfang und Inhalten der Zusammenarbeit hätten. Zugleich gebe es in kleinen Forschungseinheiten von Universität und Hochschulen wegen schrumpfender Budgets zunehmend Schwierigkeiten, die im Bremischen Hochschulgesetz (§ 4, Abs. 4) festgeschriebene Verpflichtung zum Wissenstransfer in die Arbeit zu integrieren.

Wissenstransfer, kritisieren Wirtschaft und Wissenschaft, werde im Land Bremen auch dadurch erschwert, dass es hierfür keine einheitliche Ressortverantwortung und damit keine einheitlichen Ziele und Maßstäbe gebe. Die finanzielle Unterstützung vor allem im Bereich der marktorientierten Patentverwertung/–weiterentwicklung sei unzureichend. Die Mittel der Patentverwertungsgesellschaft der Hochschulen und Forschungseinrichtungen (InnoWi GmbH) beispielsweise ermöglichten nur ein Basisgeschäft, nicht aber einen umfassenden Marktangang. Mit Blick auf die Wirtschaftsförderung wird beklagt, dass Innovationsassistenten, Ideenscouts und „echtes“ Risikokapital fehlten und die marktorientierten Patentverwertung bzw. -entwicklung nicht ausreichend gefördert werde.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

1.    Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, den für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Land Bremen unverzichtbaren Wissens- und Kompetenzaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in allen relevanten Politikbereichen nach Kräften zu fördern und die beteiligten Akteure aktiv zu unterstützen. Hierzu soll ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Zeit-, Maßnahme- und Finanzierungkonzept entwickelt werden, das u.a. darauf zielt,
a.    Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beispielsweise durch die Schaffung und Unterstützung von Netzwerken, Clustern und Themen-Campus zu fördern,
b.    personelle Bindungen und Personaltransfer  zwischen Wirtschaft und Wissenschaft  z.B. durch mehr duale Studiengänge, Transfernetzwerke und gemeinsame Entwicklungsvorhaben (corporate venturing) zu stärken,
c.     innovationsbasiere Gründungen u.a. durch gezielte Ansprache und Ermutigung von Student/innen und Wissenschaftler/innen,  die Unterstützung  von Gemeinschaftsgründungen (corporate venturing) und die Bereitstellung passgenauer Finanzierungsinstrumente zu fördern,
d.    wirtschaftlich verwertbare Innovationen gezielt aufzuspüren (Scouting), indem u.a. mögliche Transferperspektiven schon bei der Forschungsförderung erwogen, Netzwerke hierfür sensibilisiert und geeignete Themen durch Wettbewerbsaufrufe identifiziert werden, sowie
e.    die Entwicklung von Patenten bis zur Marktreife systematisch zu begleiten und zu unterstützen.

2.    Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet, dass der Senat bei der Fortschreibung der bremischen Wirtschaftsförderung einen Schwerpunkt auf die Optimierung des Wissenstransfers legt und hierfür auch neue Instrumente bereitstellt. Unter anderem ist zu prüfen, ob und ggf. wie
a.    Innovationsassistenten zur Unterstützung von Betrieben,
b.    Ideenscouts an Universität und Hochschulen,
c.    die Bereitstellung „echten“ Risikokapitals,
d.    ein revolvierender Patententwicklungsfonds zur Unterstützung marktorientierter Patentverwertung und –weiterentwicklung und
e.    die Ergänzung der Wirtschaftsförderung um eine Patentverwertungsgesellschaft mit angemessener Finanzausstattung und unter Einbindung der InnoWi GmbH.
den Prozess des Wissenstransfers zwischen Universität/Hochschulen und Wirtschaft bis hin zur Marktreife beschleunigen und verbessern könnten.

3.    Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, die Deputation für  Wirtschaft und Häfen und sowie den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung über den Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse zu unterrichten.

Andreas Kottisch, Elias Tsartilidis, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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