Fraktionsvorstand legt Grundlagen für Fraktionsausschlussantrag gegen Patrick Öztürk


Der Vorstand der SPD-Fraktion hat heute den geschäftsführenden Vorstand der Fraktion einstimmig beauftragt, die erforderlichen förmlichen Grundlagen für ein Fraktionsausschlussverfahren gegen Patrick Öztürk zu schaffen. Laut Geschäftsordnung der SPD-Fraktion wird nun ein Ausschlussantrag vorbereitet.

Im Vorfeld hatte der geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion in Gesprächen mit Patrick Öztürk deutlich gemacht, dass die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe des gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu Lasten des Sozialsystems politische Erklärungen von ihm erfordern, um den bereits eingetretenen und weiter eintretenden politischen Schaden für die Bremer Sozialdemokratie zu mindern.

Eine umfassende und einleuchtende Erklärung zum Hintergrund der Vorwürfe hat Patrick Öztürk der Fraktion bis heute nicht geliefert. Der geschäftsführende Vorstand der Fraktion hatte ihn daher zur Rückgabe seines Mandates aufgefordert.

Dazu der SPD-Fraktionsvorsitzende, Björn Tschöpe:
„Patrick Öztürk hat sich entscheiden, sich nicht inhaltlich zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern. Als Jurist kann ich das als Verteidigungsstrategie in einem Ermittlungsverfahren nachvollziehen. Dies ist in einem Rechtsstaat sein gutes Recht!

Als Sozialdemokraten haben wir gegenüber einem sozialdemokratischen Abgeordneten aber den Anspruch, dass er bei strafrelevanten Vorwürfen, die nicht sein Privatleben betreffen, Schaden von der SPD abwehrt, indem er den im Raum stehenden Vorwürfen offensiv entgegentritt. Der politische Schaden für die Fraktion ist immens, die für eine Zusammenarbeit in einer Fraktion erforderliche Vertrauensbasis wird durch die Nichterklärung nachhaltig gestört. Völlig unabhängig von der Frage nach juristischer Schuld ist daher die Einleitung eines formellen Fraktionsausschlussverfahrens gegen Patrick Öztürk folgerichtig.“

Zum weiteren Prozedere: Im Rahmen des formellen Ausschlussverfahrens wird Patrick Öztürk rechtliches Gehör auf Grundlage eines konkreten Ausschlussantrages – zunächst im Fraktionsvorstand und dann in der Fraktionsversammlung – gewährt. Beide Gremien müssen mit jeweils qualifizierten Mehrheiten den Ausschluss beschließen

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