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Bremen & Bremerhaven

Situation in den Frauenhäusern: Belegung, Finanzierung, Austausch

Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte Unterkunft, Beratung und Begleitung. Damit leisten sie tagtäglich existentielle Arbeit, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Corona-Pandemie wirkt dabei in den vergangen zwei Jahren wie ein Brennglas, wie aus den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik sowie diversen Berichten zu Belegungszahlen der Frauenhäuser im Bundesgebiet hervorgeht.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ist auch Bremen verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen und eine bedarfsgerechte Frauenhilfeinfrastruktur zu gewährleisten.

Mit einem breiten Landesaktionsplan „Istanbul Konvention“, der aktuell erarbeitet wird, und einem in dessen Erarbeitung miteinbezogenen Betroffenenbeirat hat das Land Bremen zusätzliche wichtige Maßnahmen ergriffen, um von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Ferner liegt Bremen mit 122 Frauenhausplätzen im Bundesvergleich auf Platz zwei und erreicht mit Berlin als einziges Bundesland die empfohlene Zielmarke des Europarates von einem Platz je 7.500 Einwohner:innen.

Ein regelmäßiger Austausch zwischen den zuständigen Akteuren und den Frauenhäusern untereinander, eine angemessene Finanzierung, eine der Nachfrage gerecht werdende und ausreichende Anzahl an Belegplätzen sowie eine 24/7 Not-Aufnahmestelle können darüber hinaus ebenfalls wichtige Bausteine darstellen, um die Frauenhäuser und deren Schutzsuchenden möglichst vollumfänglich zu unterstützen.