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Bremen & Bremerhaven

Gaststättenerlaubnisse in Zeiten der Pandemie erhalten

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele gastronomische Betriebe im Land Bremen sind seit dem ersten corona-bedingten Lockdown im März 2020 ununterbrochen geschlossen und haben eine Verlängerung der Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Absatz 5 Bremisches Gaststättengesetz beantragt?
  2. Für welchen Zeitraum wurde die Gaststättenerlaubnis jeweils verlängert? Gibt es die Möglichkeit mehrmaliger Verlängerungen und wenn ja wie vieler Verlängerungen?
  3. Wie gedenkt der Senat bei fortdauerndem Lockdown mit dem Erlöschen der Gaststättenerlaubnis gemäß Bremischem Gaststättengesetz zu verfahren?