Gendersensibler Umgang mit Schüler*innen
Wir fragen den Senat:
- Wie bewertet der Senat Berichte über das Mobbing eines jungen trans*Mannes an einer Bremer Ersatzschule auch im Lichte des durch den Bundestag jüngst beschlossenen Verbots von so genannten Konversionstherapien (Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen)?
- Sind dem Senat ähnliche Vorwürfe im Hinblick auf andere Bremer Schulen bekannt?
- Welche präventiven Maßnahmen setzt der Senat um, um einen gendersensiblen Umgang mit Schüler*innen an Bremer Schulen zu gewährleisten und wann und wie tritt der Senat in Aktion, wenn das Recht von Schüler*innen auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird?