Queer

 

Gendersensibler Umgang mit Schüler*innen


Wir fragen den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat Berichte über das Mobbing eines jungen trans*Mannes an einer Bremer Ersatzschule auch im Lichte des durch den Bundestag jüngst beschlossenen Verbots von so genannten Konversionstherapien (Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen)?
  2. Sind dem Senat ähnliche Vorwürfe im Hinblick auf andere Bremer Schulen bekannt?
  3. Welche präventiven Maßnahmen setzt der Senat um, um einen gendersensiblen Umgang mit Schüler*innen an Bremer Schulen zu gewährleisten und wann und wie tritt der Senat in Aktion, wenn das Recht von Schüler*innen auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird?
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