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Bremen & Bremerhaven

Leitplanken für GEP 2030 vereinbart

Bremens Flächenvorrat ist begrenzt, angesichts des Klimawandels ist der Erhalt von Grünarealen existenziell. Zugleich müssen Unternehmen an einem der größten deutschen Industriestandorte die Möglichkeit zur Entwicklung haben. Das dient der Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bremer Regierungsbündnis von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Leitplanken für das Gewerbeentwicklungsprogramm 2030 (GEP) verständigt. Nur mit einer Neuausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung kann Bremen das Ziel einer klimaneutralen Ökonomie mit der Sicherung der Arbeitsplätze als Industriestandort verbinden. Mit dem GEP 2030 stellt die Koalition die Weichen für den Übergang zu einer klimaschonenden Flächenkreislaufwirtschaft und schafft für Unternehmen mit ihren Beschäftigten verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Ergebnisse der Koalitionsverständigung sind aus Sicht des wirtschaftspolitischen Sprechers Volker Stahmann (SPD) wegweisend für eine zukunftsgerichtete, sozial und ökologisch nachhaltige Gewerbeentwicklung in Bremen: „Ziel ist es, Beschäftigung in unserer Stadt Bremen zu sichern. Deswegen sorgen wir u.a. dafür, dass Industrie nicht weiter verdrängt wird und Gewerbeinseln, die nicht baurechtlich geschützt sind, als Gewerbeschutzgebiete gesichert werden. Wir haben auch Augenmerk auf die Innovationscluster wie die Luft- und Raumfahrt gelegt. Um die Entwicklung von Airbus ermöglichen zu können, prüfen wir, inwieweit eine Erweiterung auf dem südöstlichen Teil des Flughafen-Betriebsgeländes möglich ist. Die Flächenentwicklung knüpfen wir auch an eine bessere Ansiedlungspolitik, beispielsweise durch Nutzung der Instrumente des Erbbaurechts oder des Vorkaufsrechts. Zudem werden wir im Bestand umfassend nachverdichten. Mit dem Blick auf das Pilotprojekt Achim-West, wollen wir ebenfalls Kooperationen mit den Umlandgemeinden in Einklang mit einer flächeneffizienten Nutzung und dem Klimaschutz intensivieren.“

Als zukunftsweisenden Paradigmenwechsel für mehr Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung bewertet der wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking (GRÜNE) die erzielte Vereinbarung der Koalition: „Mit dem GEP 2030 gestalten wir den Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft. Das kommt nach Jahrzehnten ungebremsten Flächenverbrauchs einer kleinen Revolution gleich. Wir wollen das Wirtschaftswachstum vom Verbrauch wertvoller Naturflächen entkoppeln. Der Bremer Grüngürtel und die Kleingärten bleiben mit dieser Vereinbarung vor Zugriffen geschützt. Die Außengrenzen des Flächennutzungsplans bestehen fort. In diesen Grenzen sind 280 Hektar bisher nicht erschlossener Gewerbefläche vorhanden. Mit diesem wertvollen Vorrat müssen wir sparsam und strategisch umgehen. Wir müssen den industriellen Kernen unserer Stadt
Platz zum Wachsen und zur ökologischen Transformation anbieten. Die Zukunft gehört den Brach- und Konversionsflächen im Stadtgebiet. Ihre Entwicklung muss mit mehr Flächeneffizienz und hoher Arbeitsplatzdichte, nachhaltiger Bauweise, regenerativer Energieversorgung und klimafreundlicher Verkehrsanbindung einhergehen. Der Klimawandel führt zu immensen Umwälzungen und macht dabei auch vor der Wirtschaft nicht Halt. Mit dem GEP 2030 gestalten wir den erforderlichen Wandel.“

Ingo Tebje (DIE LINKE), wirtschafts- und umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion, kommentiert:
„Das Gewerbeentwicklungsprogramm dient zuallererst den Interessen der Bremischen Bevölkerung. Diese braucht zukunftsfähige Arbeitsplätze für eine wachsende Stadt – Jobs, mit denen Beschäftigung gesichert und Arbeitslosigkeit verhindert wird. Die Bremer*innen brauchen aber ebenso eine hohe Lebensqualität durch einen intakten Grüngürtel und moderne, klimafreundliche Gewerbegebiete. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die ökologische Umstellung der großen Industrien wie etwa der Stahlwerke Platz braucht. Damit diese Quadratur des Kreises gelingen kann, müssen Gewerbeentwicklung und Stadtentwicklung stärker gesteuert werden als bisher: Gewerbe darf nicht mehr verdrängt werden, nur weil die Wohnnutzung einer Fläche mehr Bodenrendite abwirft. Es darf auch nicht mehr dem Zufall oder dem Bodenpreis überlassen werden, welche Stadtteile mit lautem oder geruchsintensivem Gewerbe belastet werden und welche nicht. Steuern kann hier nur die Stadt – mit mehr Vergabe in Erbbaurecht, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten, gezieltem Ankauf von Entwicklungsflächen und aktivem Management von Gewerbegebieten. Das sind wichtige Punkte der Einigung. Und ohne diese Punkte können die Ziele des GEP 2030 nicht erreicht werden.“

Kernpunkte der Vereinbarung zum GEP 2030 sind:

• Die Dispositionsreserve – also der vermarktbare Vorrat an vollständig erschlossenen Flächen zur gewerblichen Nutzung – besteht mit einer Zielgröße von 100 Hektar p.a. fort. Die Dispositionsreserve wird künftig aber stetig steigend aus bereits versiegelten Brach- und Konversionsflächen statt durch Neuerschließungen auf der grünen Wiese gefüllt. Dafür soll bis 2023 eine verbindliche Strategie formuliert werden. Reservierte Flächen sollen überprüft und bei unzureichendem Fortschritt des Vorhabens wieder dem Markt zugänglich gemacht werden. Auf brach liegenden Gewerbeflächen soll eine Zwischennutzung ermöglicht werden. Diese könnte zum Beispiel mit insektenfreundlichen Blühflächen aufgewertet werden. Aber auch Bewaldung auf ausgewiesenen Gewerbeflächen ist eine sinnvolle Zwischennutzung. Hierzu soll im Waldgesetz „Natur auf Zeit“ definiert werden, sodass die gewerbliche Entwicklung nicht durch zwischenzeitlichen Bewuchs blockiert wird.

• Ein Ausgreifen in den bislang nicht erschlossenen Außenbereich jenseits der bisherigen Siedlungsgrenze ist nicht geplant. Auf den festgesetzten Erschließungsflächen der vorhandenen Gewerbegebiete stehen noch rund 280 Hektar nicht erschlossener Gewerbeflächen zur Verfügung, die wie geplant entwickelt werden. Der ökologisch und sozial wertvolle Grüngürtel um Bremen muss auch weiterhin geschützt werden.

• Ökologisch und sozial bedeutsame Kleingartengebiete sind keine Potenzialfläche für Gewerbeentwicklung. Sie bleiben grundsätzlich geschützt. Nur im Einzelfall kann eine
Umwidmung im Einvernehmen mit den Vereinen eine Option sein, falls Parzellen dauerhaft brachfallen.

• Um insbesondere Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, die den direkten Zugang zur Rollbahn benötigen, in der Airport City eine Entwicklungsperspektive zu eröffnen, wird eine Machbarkeitsstudie für gewerbliche Flächenentwicklung auf dem Betriebsgelände des Flughafens erstellt. Das betrifft vor allem eine ca. 25 Hektar große Fläche im südöstlichen Teil des Flughafenareals.

• Die ‚Horner Spitze’ im Dreieck südlich der Bahnstrecke und westlich der Linie 6 soll für die Erweiterung des Technologieparks genutzt werden, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Dies betrifft nicht die ‚Munte’-Fläche mit den Kleingärten. Die gewerbliche Nutzung der ‚Horner Spitze’ soll so umweltverträglich wie möglich gestaltet werden, etwa mit Fassaden- und Dachbegrünung. Der Verlust an Biodiversität muss an anderer Stelle ausgeglichen werden. Ebenso soll eine Ersatzfläche für das Kinder-Wald-und-Wiese-Projekt beschafft werden.

• ‚Gewerbeinseln’ in Wohngebieten sollen auch planungsrechtlich geschützt werden. Hintergrund: Die kleinen Gewerbeflächen in den Stadtteilen geraten durch den lukrativen Wohnungsbau unter Druck. Gemischt genutzte Quartiere halten die Arbeit in der Stadt und ermöglichen einen Alltag mit kurzen Wegen. Der Bestand an Flächen für Industrie und störendes Gewerbe darf insgesamt nicht kleiner werden. Dabei müssen auch die Bedürfnisse der angrenzenden Stadtteile nach einer Begrenzung von Belastungen aufgegriffen werden.

• Bremen betreibt weiterhin eine aktive Bodenpolitik für eine ausreichend große Verfügungsreserve, aber auch die strategische Vergabe von Flächen zur Sicherung der Entwicklungschancen von Branchen und Unternehmen mit besonderer Relevanz für den Standort. Vorkaufsrechte, Ankaufsoptionen, aber auch alternative Optionen wie Erbbaurecht, Rückkaufrecht oder auch der Vorbehalt für spezifische Nutzungen sollen dabei zum Einsatz kommen.

• Die Koalition will die Kooperation mit Gemeinden im Regionalverbund bei gemeinsamen Gewerbegebieten intensivieren. Dabei sollen Klima- und Landschaftsschutz ebenso berücksichtigt werden wie Flächeneffizienz.