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Gerecht und fair: Entlastung jetzt – Energiearmut verhindern

In Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine stiegen die Energie- und Lebensmittelpreise in den vergangenen Monaten enorm an. Im August 2022 lagen die Energiepreise, vor allem für Gas, um 35,6 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Auch bei den Nahrungsmitteln stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr um 16,6 Prozent überdurchschnittlich. Für viele Bürger*innen in Deutschland bedeutete dies eine große Belastung. Aber nicht nur Privathaushalte, sondern auch energieintensive kleine und mittlere Betriebe sind derzeit davon bedroht, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. In dieser außergewöhnlichen Lage, die mit einer Inflationsquote von rund 8 Prozent einhergeht und bis tief in die Mittelschicht hineinwirkt, ist die Bundesregierung in besonderem Maße gefordert, niemanden bei der Bewältigung dieser Herausforderungen allein zu lassen. Jüngst hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen und auch Entlastungen für Betroffene, die bisher nicht adressiert wurden: Rentner*innen, Studierende und Auszubildende erhalten nun ebenfalls eine Einmalzahlung. Zudem sieht das dritte Entlastungspaket weitere Maßnahmen, etwa im Bereich des Wohngeldes, der Energiesperren und der Nachfolge für das erfolgreiche Neun-Euro-Ticket vor.

Gleichzeitig ist auch das Land Bremen aktiv geworden. Erste wichtige Maßnahmen, die die Energiekrise abmildern sollen, hat der Senat bereits vorgelegt, beispielsweise eine geringere Beheizung vieler öffentlicher Gebäude (mit Ausnahme von z.B. Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern). Zudem wird es im Bereich der Beleuchtung von Straßen und Gebäuden sowohl deutliche Einsparungen als auch energiesparende Umrüstungen geben. Der Senat wird sich auch dafür einsetzen, die Nutzung des bereits bestehenden Härtefallfonds zur Reduzierung von Energie- und Wassersperren auszuweiten, um soziale Notlagen und Versorgungsausfälle aufgrund von Zahlungsausfällen zu verhindern. Zudem werden mit der SWB AG erleichterte Stundungsregelungen für Nachzahlungsforderungen vereinbart. Für diese und weitere Maßnahmen stellt der Senat einen Betrag von zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Damit die Hilfen auf Landes- wie auch auf Bundesebene schnell ankommen, bedürfen sowohl die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets als auch die Vorhaben des Bremer Senats dringend einer Konkretisierung, einschließlich schneller Umsetzungsschritte sowie weiterer Flankierungen. Hierzu gehört neben zusätzlichen und nachjustierten Unterstützungen für Erwerbslose, für Menschen im Grundsicherungsbezug und mit geringem Einkommen auch eine schnelle Lösung für das bundesweite Nahverkehrsticket. Zudem wird ein bundesweiter Gaspreisdeckel für einen ausreichenden Grundverbrauch in allen Privathaushalten und in energieintensiven kleinen und mittleren Unternehmen notwendig sein. Ebenso muss sichergestellt werden, dass Energiesperren bei krisenbedingten Zahlungsschwierigkeiten ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist auf Landesebene dafür Sorge zu tragen, dass z.B. die Ausweitung der Wohngeldberechtigten durch eine zügige Antragsbearbeitung rasch zu einer deutlichen Entlastung vieler führt. Ebenso bedarf es einer niedrigschwelligen Kampagne, die Menschen mit wenig Einkommen über die ihnen zustehenden Leistungsansprüche informiert, so dass sie ihre Rechte auf Unterstützung auch wahrnehmen. Lösungen braucht es auch für die Frage, welche Unterstützungen Vereine sowie zuwendungs- oder entgeltfinanzierte Projekte und Einrichtungen, Gesellschaften oder öffentliche Betriebe erhalten können, um die deutlich erhöhten Energiekosten finanzieren zu können.

Nur durch gemeinsames konsequentes und solidarisches Handeln werden wir die Krisen dieser Zeit bewältigen – dies galt und gilt für die Corona-Pandemie genauso wie für die aktuelle Energie- und Lebensmittelpreiskrise.