Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
1. Wer im Lande Bremen ist berechtigt, eine Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gem. § 43 Infektionsschutzgesetz vorzunehmen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen?
2. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit in Bremen und in Bremerhaven, bis Interessent*innen den Termin für eine Belehrung wahrnehmen können?
3. Ist geplant, wie z. B. In Hamburg, Ärzt*innen als Beliehene mit dieser Aufgabe zu betrauen, um die Wartezeiten für Interessenten zu verkürzen?