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Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht aus Sicht der Bremer Bürgerschaftsfraktion der SPD eine klare Mahnung ausgesprochen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt im Kern, dass die heutige Generation nicht den künftigen Generationen unverhältnismäßig höhere Anpassungsleistungen beim Klimaschutz überantworten darf“, erklärte der klimapolitische Sprecher der Fraktion, Arno Gottschalk. Bis zum Ende 2022 müssten deshalb die Klimaziele für die Zeit nach 2030 konkretisiert werden.

In der Konsequenz bedeute dies, so Gottschalk, dass der Klimaschutz und die sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft schneller vorangetrieben werden müssen als das bislang geplant ist. Welche zusätzlichen Maßnahmen dazu ab 2023 getroffen werden müssten, sei in den nächsten Monaten auszuarbeiten. „Eines ist aber schon jetzt absehbar: Verstärkte Investitionen in Klimaschutz und Transformation werden auch mehr Geld erfordern – viel mehr Geld“, betonte Gottschalk. „Und gefordert wird dabei vor allem die öffentliche Hand sein. Bis zum Ende nächsten Jahres müssen wir deshalb nicht nur über zusätzliche ökologische Maßnahmen nachdenken und diskutieren. Auch die Finanzpolitik in Deutschland wird grundlegend zu überdenken sein.“