Große Anfrage Land: Kooperationen der Verwaltung des Landes Bremen mit anderen Bundesländern
Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Immer wieder wird in der Diskussion um die Modernisierung und Weiterentwicklung staatlicher Aufgabenwahrnehmung die Forderung erhoben, zu Kooperationen zwischen den Bundesländern zu kommen, um die Aufgaben besser zu verteilen und unnötige Doppelstrukturen abzubauen. Gerade für das Land Bremen auf dem Weg der Haus¬haltskonsolidierung ist diese Diskussion von besonderer Bedeutung. Dabei geht es natürlich um die Vermeidung unnötiger Ausgaben des Landes, aber auch um Verein¬fachung, höhere Effektivität und die Bewahrung und Ausbau von Bürgernähe der Verwaltung. Die Selbständigkeit des Landes Bremen soll dabei nicht in Frage gestellt, sondern unter veränderten Bedingungen bewahrt werden.
Mögliche Kooperationen der bremischen Verwaltungen mit anderen Bundesländern sind in den „Sparrunden“ der letzten 25 Jahre immer wieder Thema in Bürgerschaft und Senat gewesen. Aber auch in der öffentlichen Debatte, etwa in den Prüfungen des Rechnungshofs, den Stellungnahmen der Handelskammer und des Bundes der Steuer¬zahler, haben solche Anregungen eine besondere Rolle gespielt. Dabei gibt es vielfälti¬ge Formen: die Gründung gemeinsamer Institutionen zur Wahrnehmung der Aufgaben; die sachliche Aufteilung zwischen weiter bestehenden Landesinstitutionen; der Wegfall von Landeseinrichtungen bei Wahrnehmung der Aufgabe durch ein anderes Land; die Ausgliederung auf gemeinsame Agenturen oder andere Einrichtungen; weitere Formen sind denkbar.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Teile staatlicher Aufgabenwahrnehmung in Bremen einer solchen Prüfung unterzogen worden, mit unterschiedlichem Ergebnis; in einigen Fällen mit Schlussfolgerungen und Konsequenzen. Es ist sinnvoll, dennoch solche Überlegungen und Forderungen in der gegenwärtigen Diskussion wieder aufzu¬greifen und sie sorgfältig und umfassend zu prüfen. Das gilt selbst dann, wenn solche Prüfungen bereits erfolgt sind und im Ergebnis negativ beurteilt wurden. Denn die objektiven Voraussetzungen und Umstände haben sich geändert und ändern sich weiter: die gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Leistungen, aber auch die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, ihre Mobilität und neue Möglichkeiten von elektronischer Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Welche Möglichkeiten einer Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gemeinsam mit anderen Bundesländern hat der Senat in den vergangenen 25 Jahren geprüft:
a) Gründungen gemeinsamer Institutionen zur Wahrnehmung der Aufgaben;
b) sachliche Aufteilungen zwischen weiter bestehenden Landesinstitutionen;
c) Wegfall von Landeseinrichtungen bei Wahrnehmung der Aufgabe durch ein anderes Land;
d) Ausgliederungen auf gemeinsame Agenturen oder andere Einrichtungen;
e) weitere Formen?
2. In welchen Fällen hat ein positives Ergebnis der Prüfung zur Umsetzung geführt, und wie beurteilt der Senat das Funktionieren dieser gemeinsamen Aufgaben¬wahrnehmung?
3. Haben diese Kooperationen oder anderen Formen der Aufgabenteilung zu finanziellen Einsparungen geführt?
4. Haben diese Kooperationen oder anderen Formen der Aufgabenteilung zur Verbesserung/Verschlechterung der Arbeitsergebnisse für die Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger geführt?
5. In welchen Fällen einer solchen Prüfung sind Senat und Bürgerschaft zu dem Ergebnis gekommen, den Gedanken einer gemeinsamen Aufgabenwahrneh-mung nicht weiter zu verfolgen? In welchen Fällen hat sich bei Bereitschaft Bremens kein Partner gefunden?
6. Welche waren die wesentlichen Gründe für diese negativen Entscheidungen?
7. Wo sieht der Senat die Notwendigkeit, die Prüfung angesichts veränderter Rahmenbedingungen erneut zu wiederholen oder eine solche Prüfung zum ersten Mal durchzuführen?
8. Wie und in welchem Zeitraum wird der Senat diese Prüfungen durchführen?
9. Sind dem Senat diesbezüglich Wünsche oder Erwartungen anderer Bundes-länder bekannt?
10. Welche Ergebnisse der Aufgabenteilung und -kooperation zwischen anderen Bundesländern sind dem Senat bekannt?
Dr. Hermann Kuhn, Dr. Matthias Güldner
und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Max Liess, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD