Nach der EEG-Novelle – Bremer Windenergiestandorte überdenken?
Am 1. Januar 2017 trat die Gesetzesnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Den neuen Regelungen nach, wird künftig die Förderhöhe für die meisten EEG-Anlagen über Ausschreibungen festgelegt. So soll mehr Marktwirtschaft in das hochreglementierte Erzeugersystem kommen. Die Folge: Einzelanlagen, wie sie bisher auf den im Bremer Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Flächen vorgesehen sind, gelten als nicht mehr wirtschaftlich – entsprechend besteht für sie keine Förderwahrscheinlichkeit mehr. Auch auf längere Sicht ist nicht zu erwarten, dass durch mögliche zukünftige EEG-Änderungen mittelfristig eine Förderfähigkeit der bisher im FNP ausgewiesenen Flächen eintreten wird.
Statt weiterhin beim Ausbau der Windenergie auf Flächen zu setzen, die aufgrund der mangelnden Förderfähigkeit letztlich nicht (mehr) für die Errichtung von Windenergie-Anlagen geeignet sind, braucht es daher ein Umdenken, damit die Hansestadt auch zukünftig ihren Beitrag zur Energiewende leisten kann. Im FNP Windenergie-Flächen aufzuführen, die in der Realität voraussichtlich nie zu Windenergiestandtorten werden, leistet der Energiewende einen Bärendienst und macht die Windenergiepolitik in Bremen zur Farce. Stattdessen sind Flächen zu benennen, auf denen tatsächlich auch echte Chancen zur Errichtung von Windenergie-Anlagen bestehen.
Gleichzeitig kann die Ausweisung dieser neuen, tatsächlich förderfähigen Windenergiestandorte als Chance genutzt werden, um anwohnerverträglichere Lösungen zu finden – in dem auch in Bremen die zwischenzeitlich in anderen Ländern geltenden Mindestabstände als ein Kriterium bei der Auswahl entsprechender Flächen eingeführt werden.