Inklusion im Bremischen Wissenschaftssystem stärken
Inklusion ist ein Menschenrecht. In den letzten Jahren wurde im Land Bremen schon viel unternommen, um dieses Recht anzuwenden und umzusetzen. So wurde beispielsweise 2014 der erste Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ins Leben gerufen und 2020 der Prozess zum zweiten Aktionsplan initiiert.
Hochschulen haben durch ihre gesellschaftliche Vorbildfunktion eine besondere Verantwortung bezüglich der zeitgemäßen Umsetzung und Ermöglichung von Teilhabe und Inklusion. Der Senat und die Bremischen Hochschulen unternehmen auf verschiedenen Ebenen diverse Anstrengungen, um dem Inklusionsanspruch gerecht zu werden. So wurde zum Beispiel die Entwicklung von Inklusionskonzepten in die Zielvereinbarungen zwischen Wissenschaftsressort und allen Hochschulen aufgenommen. Auch in Bezug auf Barrierefreiheit hat sich schon viel getan. Neben baulichen Verbesserungen wurde auch die Erstellung eines Katasters in Auftrag gegeben, das bis 1. Januar 2023 den Ist-Stand sowie weitere Herausforderungen bei der Barrierefreiheit dokumentieren soll.
Im gegliederten Sozialleistungssystem werden zudem Leistungen der persönlichen Assistenz von unterschiedlichen Leistungsträgern finanziert. Das Bundesteilhabegesetz hat für den Bereich der Eingliederungshilfe mit Leistungen zur Teilhabe an Bildung eine neue Leistungsgruppe formuliert. Der Fachdienst Teilhabe beim Amt für Soziale Dienste und das Sozialamt Bremerhaven sind für die Leistungsgewährung in diesem Bereich grundsätzlich zuständig.
Nichtsdestotrotz besteht noch Verbesserungspotenzial. 2018 wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit ein Bericht vorgelegt, aus dem die verbleibenden Handlungsbedarfe und -felder der einzelnen Hochschulen deutlich werden. So muss die bauliche Barrierefreiheit Schritt für Schritt vorangetrieben werden und die Interessenvertretung muss weiter gestärkt werden, um dem Anspruch der Behindertenbewegung „nichts über uns ohne uns“ gerecht zu werden. Ziel muss eine vollumfängliche und strukturelle Verankerung von Inklusion und Teilhabe an Bremischen Hochschulen sein.