Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen schützen!

Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung ein schützendes Umfeld. Leider verfügen nicht alle Kinder und Jugendliche über ein solches Umfeld. Einige sind betroffen von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt, Misshandlung bis hin zu schwerstem oder organisiertem Missbrauch. Nicht nur die Familien versagen in diesen Fällen oder gehören gar zu den Täter*innen, auch das staatliche Wächteramt wird in einigen Fällen nicht seiner Aufgabe gerecht. Kinder und Jugendliche gehören zu den vulnerabelsten Gruppen, die durch ihre Abhängigkeit, durch Einschüchterung, Unterdrückung, Beeinflussung, durch Unglauben oder Schweigen des Umfeldes und durch die altersbedingte Unfähigkeit, sich an staatliche Stellen zu wenden, Gewaltsituationen oft schutzlos ausgeliefert sind.

Die Dimension von sexualisierter Gewalt ist weiterhin sehr groß. Die zuletzt bundesweit bekannt gewordenen Taten machen wütend und fassungslos. Alle staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen stehen in der Verantwortung, ihr Möglichstes zu tun, um solche schrecklichen und schweren Missbrauchsfälle im Vorfeld zu verhindern und ihnen prophylaktisch entgegenzuwirken oder, wenn sie bereits geschehen sind, schnell zu erkennen, wirksam zu unterbinden, die Opfer sofort effektiv vor einer Wiederholung zu schützen und die Täter*innen strafrechtlich zu belangen. Der wichtigste Punkt dabei ist, Aufklärungsarbeit zu leisten, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen, ihr Recht auf Teilhabe und ihr Wissen über ihre eigenen Rechte von klein auf zu stärken. Dafür ist es wichtig, Verbesserungen im Bereich der Prävention und Intervention vorzunehmen. Hierzu gehören Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, ein bedarfsgerecht ausgestattetes Jugendamt, funktionsfähige sozialräumliche Netzwerke, eine kindgerechte Justiz und Polizei sowie die Stärkung der Kinderrechte, der Lobby für Kinder und Jugendliche sowie der öffentlichen Sensibilisierung gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Ebenfalls entscheidend ist eine reibungslose Kommunikation zwischen den Behörden und Fachberatungsstellen. Es ist unerlässlich, dass diese barrierefrei für alle Kinder, Jugendlichen und Rat suchende Personen erreichbar sind. Es gilt die bestehenden Strukturen weiterhin zu stärken.

Aus der Arbeit der Fachstellen haben wir gelernt: Sexuelle Übergriffe können überall passieren, wo Kinder sind, in Familien, in Schulen, in Jugendhilfeeinrichtungen und Sportvereinen. Sexualisierte Gewalt wird meistens geplant und vorbereitet verübt sowie oft über Jahre wiederholt. Wesentlicher Teil der Täterstrategie ist meist, zuerst ein enges Vertrauensverhältnis zu dem Heranwachsenden aufzubauen. Abhängigkeit und Vertrauen werden dann für sexualisierte Übergriffe ausgenutzt.

Gerade daher ist die Arbeit der professionellen Beratungsstellen so wichtig: Sie bieten den Opfern und ihren Angehörigen Schutz, eine unbürokratische Akutversorgung, Beratung, therapeutische und juristische Hilfe sowie eine klar parteiische Anlaufstelle, die mit der Situation die Betroffenen, durch langjährige Erfahrung vertraut ist. Die Beratungsstellen können die Taten nicht ungeschehen machen – aber sie können bei der Verarbeitung und Bewältigung helfen. Bleiben betroffene Kinder und Jugendliche der sexuellen Gewalt schutzlos ausgeliefert und werden ihnen nicht zeitnah angemessenen Hilfen angeboten, erhöht sich das Risiko von Folgeproblematiken: Posttraumatische Belastungsstörungen, Bindungs- und Angststörungen, Schulversagen, Suchtverhalten und aggressives Verhalten können Folgen sexueller Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter sein.

Bislang allerdings haben Kinder und Jugendliche keinen Rechtsanspruch auf eine Beratung im Falle eines Missbrauchs. Das Beratungsangebot ist nach dem Gesetz lediglich eine sogenannte „freiwillige Leistung der Jugendhilfe“, das heißt Länder und Kommunen sind bisher nicht verpflichtet, spezielle Beratungen zu finanzieren. Die Folge ist, dass die Beratungsstellen finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind und am Limit mit den entsprechenden Auswirkungen auf eine bedarfsgerechte Versorgungslage arbeiten.

Im Land Bremen gibt es eine engagierte und gut vernetzte Beratungsstruktur, die durch einen bundesweit gültigen Rechtsanspruch auf Beratung seitens der Opfer weiter gestärkt werden könnte, um noch weit mehr Betroffene als bisher zu erreichen und ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot vorzuhalten. Ihnen müssen flächendeckende Beratungsangebote gemacht werden, die der jeweils besonderen Dynamik – insbesondere bei sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen – Rechnung tragen.