Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Stärkung der Kinderrechte bleibt eine Zukunftsaufgabe!

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Bremen feiert das 30. Jubiläum unter anderem mit der Einweihung des Platzes der Kinderrechte im Bürgerpark. Bereits im Jahr 2003 wurden die Kinderrechte in der Bremer Landesverfassung verankert. Dennoch bleibt die Verwirklichung der Kinderrechte eine Zukunftsaufgabe. Auch wenn es Uneinigkeit darüber gibt, wie die UN-Kinderrechtskonvention in der innerstaatlichen Rechtssetzung und Anwendung auszulegen ist, so sind sich alle einig, dass die Umsetzung eine bedeutende Aufgabe ist. Insbesondere die Aufklärung und Information der Kinder über ihre Rechte ist ein wichtiger Bestandteil, ebenso die Umsetzung im Alltag der Jüngsten unserer Gesellschaft.

Die Bürgerschaft nimmt das Jubiläum zum Anlass, die Kinderrechte ausdrücklich zu würdigen und ihre Bedeutung herauszustellen. Gleichzeitig ist es aber auch eine wichtige Gelegenheit, um die Kinderrechte allen Akteurinnen und Akteuren in Politik, Wirtschaft, Verbänden usw. sowie allen Bürgerinnen und Bürgern erneut ins Bewusstsein zu rufen und aufzufordern, sie in ihren Entscheidungen und im Alltag zu wahren und zu schützen. Ebenso sind die Aufklärung und Information der Jüngsten unserer Gesellschaft über ihre Rechte weiterhin eine dringende Aufgabe. Denn in einer repräsentativen Umfrage des LBS-Kinderbarometers 2018 gaben für Bremen nur 25 Prozent der Kinder an, die UN-Kinderrechtskonvention überhaupt zu kennen und nur 26 Prozent wussten, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie in ihrer Stadt etwas für Kinder verändern möchten. Erhebungen des Deutschen Kinderschutzbundes ergaben, dass sich Kinder in Bremen, aber auch bundesweit, mehr Mitbestimmung und Mitsprache wünschen sowie einen noch zuverlässigeren Schutz vor Gewalt, ausgehend sowohl von Erwachsenen als auch von anderen Kindern oder Jugendlichen.

Das vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF initiierte Programm „Kinderfreundliche Kommune“ fördert die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Städten und Gemeinden mit Hilfe eines gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Aktionsplans. Beteiligte Städte erhalten dafür das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Ein Beitritt der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu diesem vom Bundesfamilienministerium geförderten Programm, wäre ein sichtbares Zeichen für eine weitere Stärkung von Kinderrechten im Land Bremen.