Kleine Anfrage Land: Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zum Referendariat und zum Schuldienst im Bundesland Bremen


Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

Bundesweit werden händeringend Lehrkräfte gesucht. Durch hohe Mehrbedarfe an Lehrkräften im Zuge der Einführung der Inklusion, die Beschulung vieler geflüchteter und neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler sowie die Wiedereinführung von G 9 u.a. in Niedersachsen hat sich die Situation weiter verschärft.

Derweil konnten zu Beginn des letzten Schuljahres im Land Bremen 38 Stellen von Lehrerinnen und Lehrern nicht rechtzeitig besetzt werden. Im Land Niedersachsen konnten laut Zeitungsberichten zum Schuljahresbeginn von 2.700 ausgeschriebenen Stellen lediglich 2.040 besetzt werden (WK vom 04.08.2016).

Um aktuell und auch in Zukunft den Bedarf an Lehrkräften decken zu können, wird der Senat auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft ein Personalentwicklungskonzept vorlegen und u.a. auch Vorschläge machen, wie die beiden Stadtgemeinden als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben, um auch künftig genügend Studienabsolventinnen und -absolventen, Referendarinnen und Referendare sowie Lehrkräfte für Bremen und Bremerhaven zu gewinnen und zu halten.

Als gewichtiger Standortnachteil insbesondere gegenüber dem konkurrierenden Dienstherren Niedersachsen wird immer wieder das hiesige Bewerbungs- und Einstellungsverfahren benannt, aufgrund dessen Bremen geeignete und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber an das Nachbarbundesland verliere.

Wir fragen den Senat:

1.    Wie sieht der konkrete Verfahrensablauf beim Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von der Feststellung des Bedarfs an der einzelnen Schule, über die Ausschreibung bis hin zur Besetzung der Stelle jeweils in den beiden Stadtgemeinden aus, wo liegt hier die Federführung, wer ist daran zu beteiligen, welche Fristen sind dabei einzuhalten, auf welche Art und Weise sind die Schulen hierbei eingebunden und welche Unterschiede sind hier ggf. jeweils zu der niedersächsischen Praxis (auch der Umlandgemeinden) festzustellen?

2.    Welche der in der Deputation für Kinder und Bildung im August vergangenen Jahres angekündigten Schritte zur Optimierung und Beschleunigung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens sind bislang erarbeitet und umgesetzt worden?

3.    Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht des Senats ggf. erforderlich, damit sich Bremen und Niedersachsen beim Ablauf des Bewerbungs- und Einstellungsverfahren im Gleichklang bewegen und Bremen deshalb keine Bewerberinnen und Bewerber an sein Nachbarbundesland verliert?

4.    Wie bewertet der Senat die Sichtweise, dass den Schulen gezielt Instrumente zur Personalrekrutierung an die Hand gegeben werden müssen, damit diese auf arbeitsmarktbedingte, örtliche, schulform- oder fächerbezogene Herausforderungen reagieren können?

Mustafa Güngör, Sybille Böschen, Max Liess, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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