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Koalition bringt Reform des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Weg

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Die Koalitionsfraktionen aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bringen gemeinsam eine Reform des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Weg. Dies war im Koalitionsvertrag so verabredet worden – und soll nun im Februar in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Danach werden die bisherigen Frauenbeauftragten im öffentlichen Dienst fortan Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte genannt. Denn künftig kommt ihnen eine wichtige Aufgabe in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zu: Sie sollen darauf hinwirken, bestehende Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu beseitigen sowie zukünftige zu verhindern. Damit sollen auch nichtbinäre, inter- und transgeschlechtliche Beschäftigte in einer Dienststelle stärker vor Diskriminierung geschützt werden.

Außerdem gibt es für die Beauftragten eine verbesserte Freistellungsregelung: In Angleichung an das Bremische Personalvertretungsgesetz wird ein Anspruch auf Freistellung ab einer Beschäftigtenanzahl von 300 in ihrer Dienststelle verankert und eine gesetzliche Teilfreistellung geschaffen. Darüber hinaus werden Frauenförderung und geschlechtsbezogene Diskriminierungen verpflichtender Bestandteil aller regelmäßigen Besprechungen von Führungskräften. Die dort getroffenen Ziele und Maßnahmen werden protokolliert und sind den Beauftragten mitzuteilen.

Grotheer (SPD): „Die Koalition hat geliefert“

„Die Koalition hat geliefert. Mit der Reform stärken wir die Förderung von Frauen und schützen gleichzeitig alle Geschlechter besser vor Diskriminierung im öffentlichen Dienst“, erklärt dazu Antje Grotheer, Sprecherin der SPD-Fraktion für gleichstellungs- und queerpolitische Fragen. „Dabei legen wir Wert darauf, dass der Senat die Bürgerschaft hier regelmäßig im Rahmen seiner Berichtspflicht informiert, damit wir bei gesellschaftlichen Entwicklungen gegebenenfalls nachsteuern können.“

Müller (Bündnis 90/DIE GRÜNEN): „Gesellschaftliche Realitäten berücksichtigt“

„Einst war das Bremer Landesgleichstellungsgesetz das modernste seiner Art. Nach mehr als 30 Jahren wurde es höchste Zeit, das Gesetz an aktuelle gesellschaftliche Realitäten anzupassen“, betont Henrike Müller, Sprecherin für Geschlechterpolitik der Grünen-Fraktion. „Ein erster Schritt ist getan: Im Gesetz berücksichtigen wir zukünftig jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und wir sichern den Auftrag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen ab. Dies ist in Zeiten, in denen wir konfrontiert sind mit politischen Kräften, die zurückkehren wollen zu einem Geschlechterverhältnis der 1950er Jahre, von enorm hoher Bedeutung.“

Tegeler (DIE LINKE): „Die Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden endlich gestärkt“

„Auf diese Novellierung haben die Frauenbeauftragten gewartet“, sagt Maja Tegeler, frauen-, queer- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Die Regelungen für ihre Freistellung werden so ausgestaltet wie für Personalrät*innen, einschließlich der Möglichkeit zur Teilfreistellung auch für stellvertretende Frauenbeauftragte. Auch mit dem neuen Beanstandungsrecht gegenüber dienstlichen Maßnahmen werden die Handlungsmöglichkeiten der Frauenbeauftragten denen von Personalrät*innen angeglichen. Dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Praxis nicht nur an Bewerbungs- und Auswahlprozessen beteiligt, sondern längst auch Ansprechpersonen für weitere Fragen geschlechtlicher Diskriminierung sind, wird nun im Gesetz abgebildet und damit auch Teil der Arbeitszeit. Schließlich wird auch die überfällige Klarstellung vorgenommen, dass trans Frauen vom Beginn der Transition an Frauen sind und alle entsprechenden Rechte nach dem LGG haben.“