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Bremen & Bremerhaven

Konzept für Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Land Bremen

In den vergangenen Jahren sind die Ausbildungskapazitäten für das pädagogische Personal im Bereich der Kindertagesbetreuung massiv ausgebaut worden. So ist Bremen inzwischen etwa bei deutlich über 300 und ab 2021 bei 450 ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern jährlich (nicht mitgerechnet die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten sowie die anderen Professionen wie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Logopädinnen und Logopäden, Bewegungstherapeutinnen und -therapeuten etc.).

 

Um die sozialen Berufe insbesondere in der Kindertagesbetreuung attraktiver zu machen, wurden darüber hinaus bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, wie z.B. die Einführung der vom ersten Tag an vergüteten Praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PiA) in der Stadtgemeinde Bremen oder ein Stipendium für die Ausbildung zur Erzieherin/Erzieher in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Weiterhin wurden Abschlussprämien bei erfolgreich abgeschlossener berufsbegleitender Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an der privaten Fachschule für Sozialpädagogik und der stufenweise Einstieg in die Bezahlung nach der Entgeltgruppe S8b des TVöD Sozial- und Erziehungsdienstes eingeführt.

 

Dessen ungeachtet fehlt es im Bereich der Kindertagesbetreuung in Bremen genauso wie in den anderen Bundesländern weiterhin an qualifiziertem Personal. Der Bedarf wird aufgrund der demographischen Entwicklung und dem daher erforderlichen weiteren Ausbau der Kindertagesstätten in Bremen und Bremerhaven in den nächsten Jahren sogar noch zunehmen.

 

Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG, deren Höhe abhängig ist vom Einkommen der Teilnehmenden und den ihnen gegenüber Unterhaltspflichtigen. Zudem wird ein Teil davon lediglich als Darlehen gewährt, welches nach Beendigung der Ausbildung zurückzuzahlen ist.

 

Während des Berufspraktikums zur/zum Staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. zur/zum Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in wird eine Vergütung gezahlt, deren Höhe sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) richtet.

 

Zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs ist es zwingend und dringend erforderlich, die Zahl der schulischen Ausbildungsplätze zu erhöhen. Um die schulische Ausbildung im Land Bremen attraktiver zu gestalten, soll die Aus- und Weiterbildung zukünftig möglichst flächendeckend vergütet werden. Außerdem sollen unterschiedliche Modelle von Ausbildung, wie die praxisintegrierte Ausbildung, aber auch die Teilzeitausbildung ausgebaut werden, um den unterschiedlichen Lebenslagen von Ausbildungsinteressierten gerecht zu werden und auch jungen Müttern den Weg in die Ausbildung zu erleichtern.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

 

Die Bürgschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. eine Bedarfsprognose für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf an Fachkräften zu erstellen und auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven bis vier Monate nach Beschlussfassung ein Konzept zu erstellen, um die Ausbildungsplätze in den Fachschulen entsprechend dem Fachkräftebedarf auszubauen. Als Vorbild für eine Bedarfsprognose könnte das Gesundheitsberufe-Monitoring für das Land Bremen von 2017 dienen.

 

  1. eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen, Vertreterinnen und Vertretern der Träger und Fachschulen sowie des Magistrats der Stadt Bremerhaven einzusetzen, um kurzfristig ein Konzept zu entwickeln, wie die Aus- und Weiterbildung zukünftig möglichst flächendeckend vergütet werden kann, und langfristig ein Modell zu erarbeiten, das die unterschiedlichen Ausbildungsformate zu einem transparenten Aus- und Weiterbildungskonzept zusammenführt.