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Krebs bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anerkennen

Seit vielen Jahren machen Feuerwehrleute darauf aufmerksam, dass die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu erkranken, wesentlich höher liegt, wenn man häufig den aus Bränden entstehenden Giftstoffen und toxischen Rauchgasen ausgesetzt ist. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe internationaler Studien zum erhöhten berufsbedingtem Krebsrisiko von Feuerwehrleuten.

In Kanada werden bereits seit 2003 17 verschiedene Krebsarten als Berufskrankheit bei Feuerwehreinsatzkräften anerkannt. Grundlage ist eine dort durchgeführte Studie, wonach 86 Prozent der untersuchten Todesfälle bei aktiven Feuerwehrleuten durch Krebs verursacht wurden. Zudem wurde ermittelt, dass bestimmte Krebsarten bei Feuerwehrleuten dreimal so häufig auftreten wie bei der übrigen Bevölkerung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann ausgewählte Krebserkrankungen bei Feuerwehrleuten als Berufskrankheit anerkennen, damit Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse in berechtigten Fällen Leistungen gewähren können. Ein ärztlicher Sachverständigenbeirat beim Ministerium für Arbeit und Soziales muss vorher die wissenschaftlichen Voraussetzungen und den Zusammenhang zwischen der Tätigkeit in der Feuerwehr und Krebserkrankungen begutachten. Dazu wird aktuell in Deutschland ein Forschungsprojekt durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV e.V. -Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) unter Beteiligung der Feuerwehren in Berlin und Hamburg durchgeführt. Mit einem Ergebnis ist im nächsten Jahr zu rechnen.

Neben der Einstufung als Berufskrankheit ist es für den Schutz der Feuerwehrleute entscheidend, dass sie angemessene persönliche Schutzausrüstung (PSA) und das notwendige Equipment sowie Möglichkeiten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bereits an der Einsatzstelle sowie in den Wachen bekommen. Bremen hat für die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren im vergangenen Jahr 3000 neue Berufsbekleidungs-Garnituren bestellt, um besser vor Kontaminierung zu schützen.

Auch bei anerkannten Berufskrankheiten ist es oft sehr schwierig für die Betroffenen, ihre Ansprüche auf Rente und Reha-Maßnahmen durchsetzen zu können. Aus diesem Grund hatte die Bürgerschaft (Landtag) bereits am 11. November 2010 eine Beweislastumkehr gefordert, damit bei einer Erkrankung an einer anerkannten Berufskrankheit zunächst immer eine berufliche Ursache vermutet wird, wenn keine Anhaltspunkte für eine außerhalb der beruflichen Tätigkeit liegenden Ursache festgestellt werden.

Daher geht der aktuelle Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Bundesrats-Drucksache 2/20), mit dem unter anderem eine Reform des Berufskrankenrechts einhergehen soll, nicht weit genug.