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Krümpfer: „Erlass oder Erstattung des Kita-Beitrags ist spürbare Entlastung für viele Eltern“

Die Beiträge für die Kinderbetreuung sollen erstattet oder erlassen werden. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf den Weg gebracht. Demnach sollen Eltern, die eigentlich beitragspflichtige Angebote in Anspruch nehmen, – nachdem im vergangenen Jahr die beitragsfreie Kita für Kinder ab dem dritten Lebensjahr beschlossen wurde, also die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder die Betreuung in einem Hort – diese Beiträge vom 1. April an vorübergehend nicht mehr zahlen müssen. Auch die Verpflegungspauschale von 35 Euro im Monat, die bei Angeboten mit Mittagsverpflegung fällig wird, muss dann nicht mehr bezahlt werden. Eltern, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, müssen ebenfalls keine Beiträge zahlen.

Petra Krümpfer, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Kinder und Jugend der SPD-Fraktion, begrüßt diesen Schritt. „Es war eine notwendige Entscheidung, Krippen, Kitas und Schulen zu schließen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, sagt sie, „und es ist jetzt die absolut richtige Entscheidung, eine Regelung auf den Weg zu bringen, damit Eltern keine Beiträge mehr für ein Angebot zahlen müssen, das sie derzeit gar nicht in Anspruch nehmen können, und sie so in dieser schwierigen Zeit finanziell zu entlasten.“

Krümpfer weiter: „Es ist gut, dass der Senat hier so schnell reagiert hat und das entsprechende Gesetz zeitnah auf den Weg bringen will. Das ist ein wichtiges Signal. Denn viele Eltern stehen gerade einerseits vor der großen Herausforderung, die Betreuung ihrer Kinder und ihren Beruf unter einen Hut zu bekommen. Viele machen sich andererseits gerade aber auch Sorgen um ihren Arbeitsplatz, stehen vor wirtschaftlichen Problemen oder haben schlicht weniger Geld zur Verfügung, etwa weil sie in Kurzarbeit gehen müssen. Für viele zählt aktuell jeder Euro. Und schon die Erstattung oder der Erlass der Verpflegungspauschale kann hier eine wichtige und spürbare Entlastung sein. Es ist daher gut, dass es über eine generelle Erstattung oder einen Erlass eine unbürokratische und schnelle Lösung geben soll, um die Eltern für die Zeit finanziell zu entlasten, in der die Betreuungseinrichtungen geschlossen bleiben müssen.“