Landtag: Bremen braucht alle Köpfe – Perspektiven für Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-Ländern verbessern
An der Universität Bremen sind derzeit über 2.000 ausländische Studierende eingeschrieben. Während beinahe alle Studierenden aus EU-Ländern nach erfolgreich absolviertem Studium unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, dürfen sich Absolventinnen und Absolventen aus nicht-EU-Staaten nur maximal ein Jahr nach Studienabschluss zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Während dieser Zeit dürfen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auch einer Beschäftigung nachgehen, die nicht ihrer Ausbildung entspricht, dies jedoch höchstens für 90 Tage.
Diese Absolventinnen und Absolventen, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, haben im Rahmen ihres Studiums bereits mehrere Jahre in Deutschland verbracht und mit Erlangung ihres Abschlusses wertvolle fachliche Qualifikationen erlangt. Zumeist sind diese somit gut integriert und auf vielfältige Weise mit ihrem Ausbildungsland verbunden. Nicht allen AbsolventInnen ist es jedoch möglich, binnen eines Jahres eine angemessene Arbeitsstelle zu finden, gerade in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen. Die Beschränkung der Erwerbstätigkeit auf 90 Tage beeinträchtigt die materielle Situation vieler ehemaliger Studierenden zusätzlich und kann sich hinderlich auf die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit auswirken. Diese Hürden sind nicht mehr zeitgemäß und müssen einer Überprüfung unterzogen werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat,
1. sich auf Bundesebene bei der anstehenden Reform des Aufenthaltsrechts für Erleichterungen im Aufenthaltsrecht für ausländische Absolventinnen und Absolventen einzusetzen und dabei insbesondere auf folgende Punkte hinzuwirken:
a. eine Erweiterung des Zeitraums zur Arbeitsplatzssuche von derzeit einem Jahr auf zwei Jahre,
b. eine Absenkung der derzeitigen Mindesteinkommensgrenze auf 33.000 Euro p.a. für Absolventinnen und Absolventen aus Nicht-EU-Staaten,
c. die Abschaffung der Beschränkung der Erwerbstätigkeit auf 90 Tage pro Jahr während dieses Zeitraums sowie
d. eine Überprüfung des Begriffs der Angemessenheit der angestrebten Tätigkeit mit dem Ziel einer Flexibilisierung.
2. gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Hochschulen im Land Bremen und den Kammern darzustellen, wie das Informationsangebot zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt für ausländische Absolventinnen und Absolventen verbessert werden kann.
3. der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung über die ergriffenen Initiativen Bericht zu erstatten.
Elombo Bolayela, Valentina Tuchel, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD