Landtag: Forschung an bremischen Hochschulen ausschließlich zu zivilen Zwecken
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ie Universität Bremen hat nach einem breit geführten öffentlichen Diskussionsprozess ihre Zivilklauseln aus den Jahren 1986 und 1991 ausdrücklich bestärkt und sich zur Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung beziehungsweise Zielsetzung bekannt und als Bestandteil ihres Leitziels die Friedensverpflichtung und die Verfolgung ausschließlich ziviler Zwecke festgelegt. In den weiteren Hochschulen des Landes Bremen wurde ebenfalls ein Diskussions- und Entscheidungsprozess initiiert, im Wege der Selbstverpflichtung hochschulinterne Zivilklauseln zu verankern.
Die Tatsache, dass in der Öffentlichkeit Informationen darüber bekannt geworden sind, dass an Bremens Hochschulen im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums Forschungsvorhaben realisiert worden sind, gibt Anlass, zu überprüfen, ob eine Zivilklausel im Hochschulgesetz verankert werden soll. Die durch das Grundgesetz wie die Bremische Landesverfassung geschützte Wissenschaftsfreiheit darf dadurch nicht beeinträchtigt werden und ist im Hinblick auf die Auswahl der Forschungsgegenstände und der Forschungsmethoden im Lichte der anderen Verfassungswerte auszulegen. Abwehr- und Teilhaberecht der Wissenschaftler sind im Hinblick auf den Verfassungsanspruch einer friedlichen Gesellschaft sorgfältig abzuwägen. Die in den letzten Jahren durch hochschulrechtliche Reformen gewährte und ausgeweitete Hochschulautonomie im Sinne von Eigenverantwortung und Selbstentscheidung der Hochschulen gilt es ebenfalls zu beachten.
Es gilt daher, sorgfältig und gründlich den verfassungsrechtlichen und auch den hochschulrechtlichen Rahmen und Umfang der gesetzlichen Festlegung einer Zivilklausel zu prüfen und abzustecken. Es erscheint danach sinnvoll, aufgrund sorgfältiger Prüfung und Erörterung unter Einbeziehung aller Akteure zu einer Regelung zu gelangen, die in eine weitere Novellierung hochschulrechtlicher Bestimmungen einbezogen werden kann.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft erwartet, dass die Hochschulen des Landes Bremen für eine friedliche und zivile Gesellschaftsentwicklung wirken und nur zu zivilen Zwecken Forschung treiben.
2. Die Bürgerschaft begrüßt ausdrücklich die von der Universität Bremen beschlossene Selbstverpflichtung auf die Verfolgung ausschließlich ziviler Zwecke und die Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung.
3. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine Zivilklausel im Rahmen einer Novellierung hochschulrechtlicher Vorschriften gesetzlich verankert werden kann.
Elias Tsartilidis, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD