Landtag: Werbung an Hochschulen transparent gestalten


Wir fragen den Senat:

Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes von 1996 ist Werbung an den Universitäten erlaubt. Für die Hochschulen bedeuten die Werbekunden eine zusätzliche Einnahmequelle.  Unternehmen und Konzerne wiederum haben den Campus als Akquiseort für sich entdeckt, stellen doch Studierende als die „Besserverdienenden“ von morgen eine lukrative Zielgruppe dar. So ist Werbung – ob als Plakat, Ständer, Campustüte oder Promotion-Aktion – heute an Hochschulen omnipräsent. Zugleich engagieren sich Unternehmen auch in der Karriere- und Hochschulförderung oder finanzieren Veranstaltungen. Diese Impulse von außen sind durchaus gewollt, kann doch so das Lehrangebot inhaltlich gestärkt und bereichert werden. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn die Interessen eines Unternehmens mit denen einer Hochschule kollidieren oder die Interessenverflechtung für die Studierenden ohne weiteres nicht mehr erkennbar ist.

Laut Medienberichten arbeitet das Career Center der Universität Bremen mit dem überregional tätigen Finanzdienstleister MLP zusammen. Bei Seminaren, die das MPL für Bremer Studierende angeboten habe, soll es demnach zu einer Verknüpfung von Fortbildungs- und Werbeaktivitäten gekommen sein.

Wir fragen den Senat:

1. Wie bewertet der Senat Medienberichte über eine Zusammenarbeit des Finanzdienstleisters MLP mit dem Career Center der Universität Bremen und Vorwürfe, dass es hier zu einer Verknüpfung von Fortbildungs- und Werbeaktivitäten gekommen sei?

2. Ist dem Senat bekannt, auf welcher vertraglicher Basis das Career Center der Universität Bremen mit MLP zusammenarbeitet und welche vertraglichen Verpflichtungen dabei die Hochschule gegenüber MLP eingegangen ist?

3. Ist dem Senat bekannt, ob auch andere Hochschulen im Land Bremen mit diesem Finanzdienstleister kooperieren?

4. Sind dem Senat analog dazu weitere private Unternehmen oder Agenturen bekannt, die mit Hochschulen im Land Bremen in der genannten Weise zusammenarbeiten?

5. Wie ist aus Sicht des Senats sichergestellt, dass bei entsprechenden Kooperationen die Qualitätsstandards der Hochschulen im Land Bremen eingehalten werden?

6. Wie lässt sich aus Sicht des Senats gewährleisten, dass Kooperationen zwischen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Privatunternehmen für Studierende klar erkennbar, transparent und öffentlich kontrollierbar sind?

7. Wie lässt sich aus Sicht des Senats sicherstellen, dass Werbeveranstaltungen für die Studierenden als solche auch erkennbar sind?

Elias Tsartilidis, Sarah Ryglewski, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

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