Landtag: Wissenschaftsfinanzierung neu ordnen: mehr Verantwortung des Bundes bei der Forschung und mehr Chancen der Länder in der Grundfinanzierung


Seit der Föderalismusreform darf der Bund die Hochschulen nur noch projektförmig unterstützen, wobei entsprechende Vereinbarungen der Zustimmung der Länder bedürfen (z. B. Hochschulpakt). Hochschulforschung und -lehre sind damit alleinige Länderverantwortung geworden. Die gemeinsame institutionelle Förderung durch den Bund und die Länder ist demgegenüber auf die überregionale außeruniversitäre Forschung beschränkt. Im Ergebnis hat diese Entscheidung zu erheblichen Asymmetrien der Wissenschaftsfinanzierung geführt. Während das deutsche Wissenschaftssytem in der Forschung international sehr gut aufgestellt ist, gilt die Attraktivität der akademischen Ausbildung als ausbaufähig. Eine der Hauptursachen sind die seit Jahren stark ansteigenden Zahlen der Studienanfänge­rinnen und -anfänger, die deutlich oberhalb der Prognosen liegen. Diese Herausforderungen können die Länder finanziell immer schwerer stemmen. Gleichzeitig ist der Drittmittelerfolg der Hochschulen eine große Herausforderung für die Grundhaushalte der Hochschulen, da der Overhead der Drittmittelprojekte gegenwärtig nicht auskömmlich durch den Bund bzw. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert sind. Gegenwärtig beteiligen sich der Bund mit 2,7 Mrd. Euro und die Länder mit 20,1, Mrd. Euro an den Hochschulausgaben (Statistisches Bundesamt 2012). Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung der Länder an der außeruniversitären Forschungsförderung als zu hoch anzusehen. Deshalb sollte der Bund in der Verteilung der Finanzverantortung einen größeren Anteil bei der Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz e. V. (WGL) aufbringen.   Es ist notwendig, zu einem faireren Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern zu kommen. Dazu gehört, dass die Länder bei der Mitfinanzierung der MPG und WGL entlastet werden. Gleichzeitig sollten der Aufwuchs beim Pakt für Forschung und Innovation auf drei Prozent zurückgeführt werden und die Programm- und Projektpauschalen bei Drittmittelprojekten deutlich erhöht werden. Im Gegenzug sollten sich die Länder bereiterklären, die eingesparten Mittel in die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zu investieren. Für das Bundesland Bremen könnte ab 2014 ein ansteigender jährlicher Entlastungseffekt von knapp neun Mio. Euro entstehen. Darüber hinaus ist eine Unterstützung des Bundes in der Lehre notwendig. Daher sind die Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), der Finanzministerkonferenz und der Konferenz der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten zum Hochschulpakt zu begrüßen. Denn es ist notwendig, den jungen Menschen, die studieren wollen, auch einen Studienplatz anzubieten. Außerdem ist es nötig, dass die Bundesregierung den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) umsetzt und die Mittel für den Hochschulbau auf 900 Mio. Euro jährlich aufstockt. Dafür setzt sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen ebenfalls ein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:

 

1.    Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, sich auf Bundes- und Länderebene dafür einzusetzen, dass

  1. die Wissenschaftsfinanzierung für die außeruniversitären Forschungsinstitute MPG und WGL mit einem Finanzierungsschlüssel von 70:30 sowie bei den Forschungsmuseen und Einrichtungen der WGL, die in erheblichem Umfang wissenschaftliche Infrastrukturmaßnahmen wahrnehmen, von 90:10 zwischen Bund und Ländern verändert wird (bei Beibehaltung des Finanzierungsschlüssels zwischen Sitzland und anderen Bundesländern).
  2. die Progammpauschalen der Projektkosten aus DFG-Mitteln (2. Säule Hochschulpakt) sukzessive auf 50 Prozent bis zum Jahr 2019 angehoben werden.
  3. die Projektpauschalen der Drittmittelprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf 30 Prozent angehoben werden.
  4. der Pakt für Forschung und Innovation nach 2015 von fünf Prozent Aufwuchs auf drei Prozent zurückgeführt wird.

 

2.    Die Bürgerschaft (Landtag) spricht sich dafür aus, dass bei erfolgreichen Ergebnissen aus Punkt 1 die eingesparten Mittel aus der außeruniversitären Forschungsförderung, dem Pakt für Forschung und Innovation sowie den Programm- und Projektpauschalen für die Grundfinanzierung der Hochschulen, insbesondere für die Lehre, genutzt werden.

 

3.    Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Entflechtungsmittel für den Hochschulbau auf 900 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden und erklärt, dass sie diese für das Bundesland Bremen zur Verfügung gestellten Entflechtungsmittel für den Hochschulbau ab 2014 weiterhin dem Hochschulbau zweckbindend zur Verfügung stellt.

 

4.    Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die erzielten Ergebnisse des Senats in der GWK und die Beschlüsse der Finanzministerkonferenz sowie der Konferenz der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten zum Hochschulpakt und erwartet vom Senat eine optimale Ausschöpfung der vom Bund für Bremen in Aussicht gestellten Mittel, um die vorhandene Anzahl der Studienplätze zu sichern.

 

 

Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

 

 

Elias Tsartilidis, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Teilen via:
FacebookTwitter