Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Für einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zentral, um Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten, und elementarer Bestandteil einer auch regional ausgerichteten vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland. Diese gilt es zu sichern und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine unterschiedlichen Angebote auch in Zukunft trimedial weiterentwickeln können.

Radio Bremen leistet mit seinen Angeboten für die Bremer:innen ebenso wie mit seinen Beiträgen für die ARD und andere Gemeinschaftsprogramme einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Eine hohe Publikumsakzeptanz, die jüngste Radiowelle, angesichts seiner Größe überdurchschnittlich viele Beiträge für die Gemeinschaftsprogramme sowie eine schlanke Produktion zeichnen es darüber hinaus aus. Es bietet mit seiner effizienten Unternehmensorganisation sowie seinen leistungsfähigen Strukturen überdies einen Raum, um Innovationen für das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem zu erproben.

Trotz der nach wie vor herausragenden Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie in Deutschland haben insbesondere die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu geführt, dass sich die ARD, aber auch das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, in einer schweren Krise befinden. Diese Krise lässt sich nur durch ein Bündel an umfassenden Maßnahmen bewältigen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt zukunftsfest aufzustellen.

Dazu gehört als erstes die Schaffung besserer Compliance- und Transparenzstrukturen. Das Land Bremen hat mit gesetzlichen Vorgaben, die einen hohen Standard zur Sicherung von Compliance und Transparenz bei Radio Bremen gewährleisten, seinen Beitrag zu dem großen Vertrauen in Radio Bremen seitens der Bremer:innen geleistet. Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, für den die Rundfunkkommission die Anhörung eingeleitet hat, werden die Länder Compliance- und Transparenzvorschriften, wie sie das Radio-Bremen-Gesetz in weiten Teilen bereits kennt, in ganz Deutschland verbindlich machen.

Eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist notwendig. Eine Strukturreform der ARD bildet einen zentralen Teil der Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt, aber auch das ZDF und das Deutschlandradio müssen in die Reformanstrengungen einbezogen werden. Anzustreben ist vor allem eine engere und verbindlichere Kooperation der Landesrundfunkanstalten der ARD untereinander, aber auch mit dem ZDF und dem Deutschlandradio. Es müssen journalistisch nicht im Wettbewerb stehende Doppelangebote abgebaut, die Struktur der Gemeinschaftsangebote und Tochtergesellschaften kritisch durchleuchtet, der Immobilienbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine Notwendigkeit überprüft, die Spitzengehälter und Personalkosten weiter begrenzt und vieles mehr getan werden. Nicht zur Disposition steht dagegen das Prinzip, dass der definierte Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Beitragshöhe bestimmt und dass die Feststellung dieser – zur Wahrung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – die Aufgabe der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist.

Die strukturellen Reformen dürfen nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer:innen und arbeitnehmerähnlich beschäftigten Personen durchgeführt werden. Wenn Stellen durch den Abbau von Doppelstrukturen wegfallen, sollen diese Veränderungen durch übliche Fluktuation, wie z.B. den Wechsel in den Ruhestand, herbeigeführt werden. Eine besondere Verantwortung haben die Rundfunkanstalten auch gegenüber ihren vielen arbeitnehmerähnlichen „festen Freien“, die keinen oder nur geringen Kündigungsschutz und eine sehr eingeschränkte soziale Absicherung genießen. Strukturreformen dürfen nicht dazu führen, dass diesen Kräften unerwartet die Aufträge gestrichen werden. Im Gegenteil sollen bei Umstrukturierungen verlässliche und abgesicherte Arbeitsverhältnisse angestrebt werden.

Um die Relevanz und Akzeptanz des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems angesichts der Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Medien ergeben, zu bewahren, bedarf es einer grundlegenden Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies bedeutet eine weitere Flexibilisierung und Digitalisierung der Angebote. Grundpfeiler einer leistungsfähigen und vielfältigen Rundfunkordnung werden aber auch in Zukunft die in der ARD zusammengefassten regional ausgerichteten Landesrundfunkanstalten bleiben. Der föderale Bundesstaat Deutschland spiegelt sich in den Anstalten, in ihrer unterschiedlichen Größe und ihren verschiedenen Blickwinkeln wider. Radio Bremen leistet hier sowohl einen unverzichtbaren Beitrag für ganz Deutschland, indem es beispielsweise die Perspektiven der Deutschland prägenden Großstädte in den öffentlichen Diskurs einbringt, als auch für die Medienvielfalt im Land Bremen selbst.